Dienstag, 22. August 2017

[3/7] Missbrauch, Medikalisierung oder… Diskriminierung

Die von der SVP  jahrelang unermüdlich verbreitete – und wie gezeigt komplett erfundene – Bullshit-Behauptung über angebliche IV-Gründe («Soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel» ect.) bildete nur einen Bruchteil der Scheininvalidenkampagne. Da Anfang der 2000er Jahre kaum Hintergrundwissen über die IV-BezügerInnen vorhanden war (das BSV-interne Forschungsprogramm zur Invalidenversicherung (FOP-IV) gibt es erst seit 2006), war es für die SVP ein leichtes, auch die wenigen Zahlen, die zur Verfügung standen mit «schlüssigen» Erklärungen nach ihrem Gusto zu versehen und daraus entsprechende politische Forderungen abzuleiten. Das SVP-Positionspapier «Sanierung vor Finanzierung – Schluss mit der Scheininvalidität (2004) kurz zusammengefasst:

  • Unterschiedliche IV-Quoten in den Kantonen? Missbrauch!
  • Immer mehr IV-Bezüger mit psychischen Störungen? Missbrauch!
  • Hoher Ausländeranteil? Missbrauch!
  • Überproportionaler Männeranteil? Missbr… oh äh nein, natürlich nicht!

Während die ersten drei «Erklärungen» vielen Leuten völlig «logisch» erschienen, wird beim letzten (von mir hinzugefügten) Beispiel «Missbrauch» sofort als unzutreffende Schlussfolgerung empfunden (Privileged white male, anyone?). Die bittere Ironie daran ist, dass 2001 ein Buch erschienen war mit dem Titel «Knappes Geld – ungleich verteilt. Gleichstellungsdefizite in der Invalidenversicherung». Katerina Baumann und Margareta Lauterburg zeigten darin auf, dass Frauen bei der IV in vielen Bereichen massiv benachteiligt wurden. So argumentierte die IV früher bei verheirateten Frauen mitunter, dass eine Erwerbstätigkeit aufgrund des Einkommens ihres Ehemannes «nicht notwendig» sei und sie deshalb auch keine «Erwerbsunfähigkeit» geltend machen könnten. Lauterburg/Baumann schreiben:

Die Kompensation der Invalidität des Mannes wird als Sache der Gesellschaft bzw. der Versicherungsgemeinschaft aufgefasst.(…) Die Kompensation der Invalidität der Frau wird tendenziell als Aufgabe der Familie aufgefasst.

Bestätigt wird diese Sichtweise auch durch folgende Ausführung («Invalidität im Haushalt», 2011):

Zudem wird von der versicherten Person erwartet, dass sie die Mithilfe der Familienangehörigen in einem üblichen Rahmen beansprucht. Man darf sich die Frage stellen, welches Verhalten eine vernünftige Familie in derselben Situation und unter denselben Umständen einnehmen würde, wenn sie wüsste, dass sie keine Versicherungsleistungen beanspruchen kann.

Nach dieser Logik könnte man auch argumentieren, dass ein beeinträchtigter Versicherter 100% erwerbsfähig ist, wenn die Arbeitskollegen seine Arbeit übernehmen. Macht man natürlich nicht. Die IV basiert halt aber immer noch auf ihren Grundfesten aus den 1960-er Jahren, als der Mann der Ernährer und Haushaltvorstand war und Frauen mehrheitlich nicht bezahlte und kaum versicherte Care-Arbeit verrichteten. Dadurch konnten die IV-Kosten niedrig gehalten werden.

Wenn aber beispielsweise auch Teilzeitarbeitende (häufig eben Frauen) ordentlich bei der IV versichert sein sollen, kostet das was (Die SVP ist natürlich dagegen, weil Strassburg!). Wenn Frauen (es sind auch hier oft Frauen) ihr schwerbehindertes Kind (oder andere Angehörige) nicht bis zur Erschöpfung unentgeltlich pflegen sollen, kostet das auch was. Steigende Kosten oder unterschiedliche Rentenquoten sind also nicht einfach gleichzusetzen mit «Missbrauch», sie können auch darauf hinweisen, dass eine bestimmte Gruppe bisher schlicht benachteiligt (oder auch ausgenutzt) worden ist.

2009 veröffentlichte das BSV eine Studie über die am stärksten gewachsene Kategorie bei den IV-Bezügern aus psychischen Gründen. Die Untersuchung zeigte auf, dass die Kategorie 646 als eine Art «Restekategorie» fungiert, in der ein buntes Spektrum von Störungen abgelegt werden, von denen die meisten klar diagnostizierbar sind und manche in dieser Kategorie auch gar nichts zu suchen haben (z.B. geistige Behinderungen). Die weitaus häufigsten Diagnosen waren nicht etwa «Schmerzstörungen», sondern Persönlichkeitsstörungen und Depressionen (Schizophrenie ist auch relativ häufig, figuriert aber schwerpunktmässig in einer anderen IV-Kategorie). Aus den Dossiers der IV-Bezüger wurde ersichtlich, dass die Ärzte zwar in 40% (Schweizer) bzw. 36% (Ausländer) der Fälle berufliche Massnahmen empfohlen hatten (soviel zum Thema «Ärzte verschaffen ihren Patienten einfach eine Rente»), die IV aber nur 13% der Versicherten (Schweizer: 17%, Ausländer: 3%) überhaupt eine berufliche Massnahme gewährte.

Grosse Unterschiede bei der Zusprache einer beruflichen Massnahme gab es auch im Bezug auf die Diagnose. Während 33% der Versicherten mit einer geistigen Behinderung eine Massnahme erhielten, waren es bei Depressionen oder Schmerzstörungen nur 7 bzw. 6%.

Eine AusländerIn mit einer Depression oder Schmerzstörung war also wiedereingliederungstechnisch ziemlich aufgeschmissen. Die Bullshit-Maschinerie der SVP war zu diesen Zeitpunkt aber schon so gut geölt, dass solche Details niemanden mehr gross interessiert haben. Oder um es im SVP-Jargon formulieren: «Diskriminierig? So nen Seich, har har… billigi Usred, fuuli Sieche sind das, alli zäme!»

Im Tonfall deutlich kultivierter, in der Absicht aber nicht weniger dezidiert, hatte die liberale Denkfabrik Avenir Suisse 2007 im NZZ-Verlag «Die IV – Eine Krankengeschichte» veröffentlicht. Es ist eine 250-seitige Analyse darüber, «wie falsche Anreize, viele Akteure und hohe Ansprüche aus der Invalidenversicherung einen Patienten gemacht haben». Das ganze Buch stellt Avenir Suisse mittlerweile als PDF zur Verfügung und ich empfehle es sehr zur Lektüre.

Die beiden Autorinnen Monika Bütler (Volkswirtschaftsprofessorin an der HSG) und Katja Gentinetta (damals Vizedirektorin von Avenir Suisse, heute Beraterin für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft) zeigen gut verständlich die komplexen Hintergründe, Zusammenhänge und Entwicklungen bei der Invalidenversicherung auf. Da es das IV-Forschungsprogramm wie eingangs erwähnt erst seit 2006 gibt, fehlen im Buch allerdings wichtige Daten und neuere Erkenntnisse (z.B. zu den grossen Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung von IV-Bezügern mit psychischen Störungen). Ausserdem weist es bei den Schlussfolgerungen einige schwerwiegende blinde Flecken auf.

Zwar anerkennen die Autorinnen einerseits, dass die steigende Anzahl psychisch kranker IV-BezügerInnen und deren Bedürfnisse von Politik und Verwaltung lange ignoriert wurden, andererseits blenden sie aus, welche Chancen Menschen mit psychischen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt effektiv haben und wie deren Eingliederung ganz konkret (und nicht nur theoretisch) funktionieren könnte. Nur dank dieser Verleugnung der realen Beeinträchtigungen können die Autorinnen «logisch» schlussfolgern, dass die steigende Anzahl psychisch kranker IV-Bezüger – getreu dem von der SVP vorgegebene Bullshit-Narrativ – auf die «zunehmende Medikalisierung» zurückzuführen seien:

In Wirklichkeit sind aber viele der nicht­ objektivierbaren Gesundheitsschäden das Resultat medikalisierter sozialer und familiärer Probleme. Die Versicherten haben die Tendenz, ihre nichtgesund­heitlichen Probleme, beispielsweise psychosozialen Schwierigkeiten, zu medi­kalisieren, damit sie sich nicht blossstellen müssen (Murer 2004).

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Kleiner Einschub
Man geht heute davon aus, dass bei der Entstehung von psychischen Erkrankungen biologische Ursachen (z.B. genetische Faktoren), familiäre Bedingungen (z.B. psychische Erkrankung der Eltern) und belastende Lebenserfahrungen (z.B. Missbrauch) eine Rolle spielen. Diese Risikofaktoren beeinflussen die Vulnerabiltät (= Anfälligkeit oder Verwundbarkeit) eines Menschen. Bei Menschen mit einer hohen Vulnerabilität können an sich «normale» Belastungen z.B. hoher Arbeitsstress oder eine Trennung psychische Krisen auslösen (z.B. «Burnout»), während andere Menschen erst bei extremer Belastung oder Traumatisierung psychische Probleme bekommen. (Mehr dazu: Basiswissen zu psychischen Erkrankungen)

Entgegen der oft geäusserten Behauptung gibt es heute in der Gesamtbevölkerung nicht mehr psychisch Kranke, aber psychische Krankheiten scheinen sich im Erwerbsleben behindernder auszuwirken als früher. Wer z.B. mit Stress nicht besonders gut klar kommt und weder flexibel noch teamfähig ist, hat heutzutage schlechte Karten. Umgekehrt ermöglichen medizinische und technische Entwicklungen bei anderen Gebrechensgruppen (z.B. gewissen Körper- oder Sinnesbehinderungen) heute eine bessere Erwerbsintegration. Diese Kompensationsmöglichkeiten fehlen bei psychischen Störungen weitgehend (Eine Armprothese für mehr Stressresistenz?).

Nichtmedizinische Gründe (wie «Arbeitsstress») sind bei der IV allerdings nicht versichert. Ein reines «Burnout» ist – entgegen der SVP-Propaganda – beispielsweise kein IV-Grund (siehe BGE 8C_302/2011). Auch Suchterkrankungen vermögen keine Invalidität zu begründen, denn laut der IV könnten die Leute ja einfach aufhören, zu trinken oder Drogen konsumieren, dann wären sie auch erwerbsfähig.

In der Praxis ist es allerdings häufig nicht ganz einfach, nichtmedizinische Gründe klar von «medizinischen» zu trennen. Denn wie oben gezeigt, haben psychische Erkrankungen immer multifaktorielle Ursachen und werden nicht von einem einzigen klar definierten «medizinischen Grund» (z.B. einem Virus) ausgelöst. Konkret stellen sich dann Fragen wie: Zu wieviel Prozent ist der Versicherte «aus medizinischen Gründen» (sprich: der Persönlichkeitsveranlagung) depressiv und zu wie vielen Prozent wegen zuviel Arbeitsstress? Das zweite ist nämlich nicht versichert.

Also alles nicht so einfach.

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Die Lösungsvorschläge von Bütler/Gentinetta waren hingegen nicht besonders komplex, sondern lauteten getreu der liberalen Ausrichtung von Avenir Suisse: Wer will, der kann:

Deshalb liegt die einfachste Motivation, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, in der Senkung der staatlichen Transferleistungen.

Und noch ein bisschen mehr Druck kann auch nicht schaden, aber natürlich spezifisch nur für die «Psychischen»:

Wo keine physische Erwerbsunfähigkeit vorliegt, würde die Verrichtung niederschwelliger gemeinnütziger Arbeiten im zweiten Arbeitsmarkt standardmässig eingeführt. (…) Bei einer Verletzung der Mitwirkungs- und Präsenzpflicht können Sanktionen zum Einsatz kommen, die über eine Reduktion der Unterstützungsleistungen über gewisse Einschränkungen bis zu einem zeitlich befristeten Aussetzen der Hilfeleistungen reichen.

Wenn man Zwangsarbeit spezifisch für «nicht körperlich Behinderte» fordert, ist das eindeutig diskriminierend. Damit wird nämlich impliziert, dass «nicht physisch» Behinderte ja eigentlich «nicht richtig» behindert seien. Das Verständnis für «nicht-körperlich» bedingte Einschränkungen war bei den Autorinnen eher rudimentär ausgeprägt nicht vorhanden. Und das für Diskriminierung offenbar auch nicht.

In den folgenden Jahren werden beide Autorinnen mit diesen Themen allerdings noch persönliche Erfahrungen machen.

Mehr dazu im nächsten Teil.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, August 22, 2017 at 09:59PM

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