Sonntag, 20. August 2017

[1/7] Für psychisch Kranke werden die Hürden zu einer IV-Rente immer höher – Wie konnte das passieren?

Der folgende Artikel ist der erste Teil einer siebenteiligen Serie. Anstoss dazu war ein gewisses öffentliches Erstaunen im Bezug auf aktuelle Entwicklungen bei der Invalidenversicherung. Meine spontane Reaktion auf dieses Erstaunen war in etwa: Guten Morgen, haben Sie / habt ihr die letzten 14 Jahre gut geschlafen?

Um die politischen Geschehnisse rund um die IV über die letzten 14 Jahre hinweg aufzuzeigen, müsste man ein sehr dickes Buch schreiben. Deshalb skizziere ich nur einige ausgewählte Schwerpunkte und Zusammenhänge, die meiner Meinung nach eine wichtige Rolle dabei spielten, wie es zur heutigen Situation gekommen ist. Ich orientiere mich dabei mehr an einzelnen Themenbereichen, als an einer strikten Chronologie.

. . . . . .

In der Schweizerischen Ärztezeitung (SAEZ) erschien am 14. Juni 2017 ein Artikel der Psychiaterin Doris Brühlmeier, der für Aufsehen sorgte. Er beginnt so:

Es muss ca. 2005 gewesen sein: Die damals 59-jährige, schwer psychisch kranke Frau Z. sass zitternd und untröstlich weinend da: «Sie wollen uns die IV-Rente wegnehmen!» «Sicher, ganz sicher nicht», versuchte ich zu beruhigen, «wissen Sie, die Renten sind unantastbar.» «Doch doch, die grösste Partei will unsere Renten stoppen, es stand im ‹Tagi›, wir heissen jetzt Scheininvalide.» «Niemals wird das möglich werden, in ganz ­Europa nicht. Wie gesagt: Die Renten sind und bleiben unantastbar.» Ich war überzeugt, das richtige Argument gefunden zu haben. Aber, wie recht die Patientin behalten sollte!»

Brühlmeier beschreibt in der Folge, wie immer mehr ihrer PatientInnen trotz schwerer psychischer Erkrankung keine IV-Rente erhalten oder ihre langjährige Rente verlieren. Sie verschickte deshalb letztes Jahr Fragebögen an 50 Psychiater und Psychiaterinnen in den Kantonen Aargau und Zürich, um herauszufinden ob diese bei ihren Patienten Ähnliches beobachten. Sie erhielt 13 Fragebogen zurück. Daten von insgesamt 402 Patienten flossen in ihre Auswertung ein, die – so Brühlmeier – belegen würden, «dass hier offensichtlich ist eine humanitäre ­Katastrophe im Gange sei». Die Rentaufhebungen oder Verweigerungen führten häufig zu Sozialamtabhängigkeit, vermehrter Krankheit, Hospitalisationen und Armut.

Brühlmeiers Untersuchung ist zwar nicht repräsentativ, dennoch berichtete am 28. Juni 2017 sogar die NZZ unter dem Titel «IV-Revision: Endstation Sozialhilfe» über die Resultate. Bemerkenswert sind im NZZ-Artikel auch die Zahlen der IV-Stelle Zürich:

Bei 459 Personen wurde im letzten Jahr die IV-Rente gestoppt, und bei 136 Personen wurde sie herabgesetzt. Gemäss Aloisi haben 213 Betroffene – also weniger als die Hälfte – in der Folge eine Stelle gefunden, weil sie mit Eingliederungsmassnahmen begleitet wurden. Sie sei sich mit Brühlmeier Rosenthal einig, dass die «Arbeitsintegration nach einer Rente sehr anspruchsvoll» sei, diese könne teilweise Jahre dauern.

Am 17. Juli 2017 berichtete 10vor10 (wie vorher schon der Tages Anzeiger – allerdings hinter der Paywall) darüber, dass Menschen mit «mittelgradigen Dperessionen» keine IV-Rente mehr erhalten, solange sie nicht beweisen können, dass sie unheilbar krank sind. Im Interview gab sich der IV-Chef Stefan Ritler unwissend: Er könne darin überhaupt keine Verschärfung erkennen. Die Zahl der Personen, die auch psychischen Gründen neu eine Rente bekommen, habe sich nämlich in den letzten Jahren nicht verändert.

Schaut man sich nur die Zahlen der letzten fünf Jahre an, liegen die Neurenten aus psychischen Gründen tatsächlich einigermassen stabil zwischen 5’800 und 6’300 (Der Witz an Ritlers Aussage ist allerdings, dass die verschärfte Rechtsprechung im Bezug auf «mittelschwere Depressionen» schon seit 2012 gilt – die Medien haben das Thema einfach erst jetzt aufgeriffen). Im Jahr 2008 lagen die Neurenten noch über 7000 und der Höchststand lag 2003 bei 11’000. Insgesamt (das heisst, alle Gebrechenscodes inbegriffen) bezogen 2003 knapp 28’000 Versicherte neu eine IV-Rente. 2016 waren es nur noch 14’000 (→ IV-Statistiken). Eine Halbierung der Neurentenzahl bedeutet keine Verschärfung bei der Rentenzusprache? Nun äh… ja.

Man könnte als IV-Chef natürlich argumentieren, dass heute viel mehr Versicherte erfolgreich eingegliedert werden und deshalb keine IV-Rente brauchen. Das wäre ja irgendwie noch eine gute Erklärung, die man als IV-Chef bringen könnte. Nur leider gibt es weder vom BSV noch von der IVSK detaillierte Zahlen dazu, wieviele Menschen mit psychischen oder somatoformen Störungen erfolgreich – also nachhaltig – eingegliedert wurden. Deren Eingliederung läuft nämlich eher suboptimal. Eine BSV-Untersuchung von 2015 zeigte ausserdem auf, dass 17% derjenigen, die einen ablehnenden IV-Entscheid erhalten, zwei Jahre später auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Man kann davon ausgehen, dass es eher nicht die Rollstuhlfahrer sind, die in der Sozialhilfe landen. Noch nicht. Aber bei den psychischen geht das schon in Ordnung.

In der Radio-Sendung Echo der Zeit vom 9. Juli 2017 beantwortete Ritler jedenfalls die Kritik der Psychiaterin Doris Brühlmeier damit, dass ja niemand durch das soziale Netz falle. Personen, die in soziale und wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen und kein Anrecht auf eine Invalidenrente haben, würden von der Sozialhilfe unterstützt.

Ritler dürfte oder sollte als IV-Chef eigentlich bekannt sein, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen in der Sozialhilfe nicht die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Sie können beispielsweise nicht an spezifisch auf ihre Probleme zugeschnittenen Integrations- oder Beschäftigungsprogrammen teilnehmen, da diese nur über die Invalidenversicherung finanziert werden. Es ist deshalb auch nicht erstaunlich, dass die Psychiaterin Brühlmeier in ihrer Untersuchung feststellte, dass diejenigen Patienten, welche eine IV-Rente erhalten, dadurch psychisch stabilisiert werden und deutlich häufiger als die Sozialhilfebezüger – zumindest in einem kleinen Pensum – arbeiten. Rentenverweigerungen scheint als «Anreiz» für vermehrte Erwerbstätigkeit zumindest bei psychisch Kranken nicht ganz optimal zu funktionieren.

Doch wie sind wir eigentlich an den Punkt gekommen, wo der IV-Chef seelenruhig sagt, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen halt zur Sozialhilfe sollen? Die bequeme Erklärung wäre: «Die SVP ist schuld!» – Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

Eine Rückblende (aus Die IV – Eine Krankengeschichte, 2007, Hrsg. Avenir Suisse):

Die reaktive Vorgehensweise des BSV bei aufkommenden Herausforderungen lässt sich am Problem des Wachstums von psychisch bedingten Invaliditäten belegen. Schon in den 1980er­ Jahren hatte sich ein bedeutendes Wachs­tum dieser Anspruchsgruppe abgezeichnet. Die NZZ titelte im April 1988: «Psychische Krankheiten häufigster Invaliditätsgrund», und führte dazu aus: «Der Vergleich der Statistiken 1982 und 1987 zeigt, dass die psychischen Krank­heiten deutlich häufiger geworden sind. (…) Sie sind jetzt mit einem Anteil von insgesamt 29 Prozent an der Spitze der invalidisierenden Krankheiten» (NZZ 1988). Trotz dieser alarmierenden Entwicklung ergriff das BSV lange keine Massnahmen. Es wurden weder Untersuchungen über die Ursachen für diese Entwicklung noch über die Bedürfnisse dieser neuen Anspruchs­gruppe durchgeführt. Auch die 3. IV-­Revision 1995 und die 4. IV-Revision [in Kraft ab] 2004 ignorierten die Problematik.

Das war die Situation, in der Christoph Blocher in einem Interview mit dem Tages Anzeiger im Juni 2003 den Begriff «Scheininvalide» lancierte. Die Idee zur Kampagne stammte von Nationalrat Toni Bortoluzzi, den das Schweizer Fernsehen nach seinem Rücktritt 2015 in der Sendung «Reporter» portraitierte:

Als SVP-Experte für Gesundheits- und Sozialpolitik wusste Bortoluzzi freilich genau: Wenn er von «Scheininvaliden» sprach und – stark moralisierend – so das IV-Problem auf das simulierende, hypochondrische, betrügerische Individuum reduzierte, bildete er nur einen kleinen Teil eines komplexen Vorgangs ab. Aber er wusste auch: So funktioniert Politik. Die Medien und die übrigen Parteien, im wenig reflektierten Anti-SVP-Reflex, tappten einmal mehr in die ausgelegte Falle. Es gebe keinen Missbrauch, alle Rentenbezüger seien als «schwächste Glieder der Gesellschaft» vor jeder kritischen Frage zu schützen, das Wort «scheininvalid» sei «diffamierend». Voilà, das Thema hatte gezündet.

Dass er als treibende Kraft hinter der Kampagne verantwortlich dafür ist, dass IV-Bezüger quasi unter den Generalverdacht des Sozialschmarotzertums geraten sind und damit vermutlich viele von ihnen tief verletzt wurden, bedauert Bortoluzzi heute. Aber es habe keine andere Möglichkeit gegeben, eine dringend nötige Debatte über die ausufernden Defizite der IV in Gang zu setzen. Darum seien die wahren Schuldigen jene, die allzu lange die Augen verschlossen hätten vor den Missständen.

via: srf Reporter, 2015 

Ich übersetze die Bedeutung von Bortoluzzis Aussage mal sinngemäss:
«Sie hat so einen kurzen Rock getragen, darum musste ich sie vergewaltigen. Der kleine Kratzer an ihrem Knie tut mir leid. Ging aber nicht anders.»

Fortsetzung folgt.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, August 20, 2017 at 09:34PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Marie ...