Dienstag, 17. Januar 2017

Flexirente bringt Erleichterungen beim Zuverdienst für Rentner

Ab dem 1. Juli 2017 kommt die Flexirente. Damit können Frührentner, also Empfänger vorzeitiger Altersbezüge, unkomplizierter einen Nebenjob annehmen.

Hinzuverdienst nach alter Rechtslage

Flexirente zum 1. Juli 2017

Jetzt schon an die Rente denken.

Bislang war es abhängig vom Alter, wie viel man hinzuverdienen durfte. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze darf belieb viel dazuverdient werden. Davor gibt es feste Grenzen. Nach diesen Regeln durfte ein Rentner zu seiner Rente  450 Euro im Monat und zweimal im Jahr bis zu 900 Euro hinzuverdienen. Wenn er mehr verdiente, erhielt er lediglich eine Teilrente. Für diese Teilrente gab es auch eine Hinzuverdienstgrenze, die individuell berechnet wurde.  Wurde diese überschritten, so konnte die Rente stark gemindert oder sogar ganz entfallen.

Rechtslage ab dem 1. Juli 2017

Ab dem 1. Julie 2017 gilt die neue Flexirente. Arbeitnehmer sollen so flexibler aus dem Berufsleben ausscheiden können. Die neu eingeführte Teilrente kann mit Teilzeitarbeit kombiniert werden. So soll ein Anreiz geschaffen werden, länger zu arbeiten.  Die festen Hinzuverdienstgrenzen fallen weg. Stattessen gilt folgende Regel: Wird ab einem Alter von 63 Jahren eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr überschritten, so  werden 40 Prozent des Betrages, der über den 6.300 Euro liegt, von der Rente abgezogen.

Jedoch ist der rentenneutrale Hinzuverdienst nach oben gedeckelt. Wer mit der Teilrente und dem Hinzuverdienst mehr als sein früheres Bruttoeinkommen verdient, muss dies voll auf die Rente anrechnen lassen.

Witwenrenten

Oft wird gefragt: Gilt die Flexirente auch für Witwenrenten? Das ist zu verneinen. Für Witwenrenten gibt es eigene Anrechnungsregeln.  Dort wird ausgerechnet, was ein Witwenrentner an eigenem Einkommen hat, einschließlich der eigenen Rente und dem Nebenverdienst. Für das gesamte Nettoeinkommen gilt ein Freibetrag von 884 Euro monatlich. Das diesen Freibetrag übersteigende Nettoeinkommen wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Urlaubs. Und Weihnachtsgeld zählen für die Zuverdienstregelungen mit. Andernfalls könnte es sein, dass Arbeitgeber und Rentner laufenden Arbeitsverdienst als anrechnungsfreie Eimalzahlungen zu deklarieren.

Flexirente ab 65 Jahren

Gefragt wird: Gelten die flexiblen Hinzuverdienstmöglichkeiten auch beim Renteneinstieg mit 65 Jahre? Das ist zu bejahen, z.B. wenn Berufstätige tatsächlich mit dem 65. Lebensjahr in Altersrente wollen.  Dann handelt es sich auch um eine vorzeitige Rente. Hintergrund: Wer im Jahr 2017 die 65er Regelaltersrente abrufen will, muss warten, bis er 65 Jahre und sechs Monate alt ist. Ab dann kann er unbegrenzt hinzuverdienen.  Mit jedem weiteren Jahr verschiebt sich diese Grenze um einen Monat nach hinten.

Erwerbsminderungsrenten

Gilt die Flexirente auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten? Die Antwort lautet: nein.  Bezieher einer Erwerbsminderungsrente haben nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten einem Beruf nachzugehen. Das gilt besonders für die Vollrentner. Es gilt dort nach wie vor die Beschränkung auf 450 Euro Zuverdienst im Monat und auf zweimal 900 Euro im Jahr.

Bezieher einer Teilrente wegen Erwerbsunfähigkeit haben bessere Möglichkeiten, noch etwas hinzuzuverdienen.  Die Höhe hängt von den vor Rentenbeginn erzielten Einkünften ab und wird individuell berechnet.

Der Beitrag Flexirente bringt Erleichterungen beim Zuverdienst für Rentner erschien zuerst auf Sozialhilfe24.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, January 17, 2017 at 05:31AM

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