Sonntag, 18. Dezember 2016

Das Dilemma bei der Darstellung und Offenlegung psychischer Krankheit

Die Bebilderung von Zeitungsartikeln oder Fernsehberichten zum Thema «psychische Krankheit» ist nicht ganz einfach. Um die Andersartigkeit von Menschen mit einer psychischen Erkrankung zu betonen, werden manchmal Szenebilder aus Psychothrillern oder gruselige Behandlungsmethoden aus der frühen Psychiatriegeschichte zur Illustration benutzt. Bei Medienberichten über Betroffene müssen diese zu ihrem Schutz meist anonymisiert werden. Ein Pseudonym und eine Abbildung oder ein Interview bei dem das Gesicht nicht erkennbar ist, hebt aber die Stigmatisierung durch die Krankheit noch deutlicher hervor. Ein ähnliches Dilemma erleben Arbeitnehmende mit psychischen Erkrankungen. Erzählen sie dem Arbeitgeber offen von ihrer Erkrankung, müssen sie fürchten, dass sie entlassen bzw. gar nicht erst eingestellt werden.

Im Oktober erschien in der NZZ ein Interview mit dem Harvard-Forscher Steven Hyman. Er spricht darin über psychiatrische Diagnostik und Behandlungsmethoden und plädiert für mehr Ehrlichkeit über die Grenzen der Psychiatrie. Es geht dabei explizit um den aktuellen Stand der Forschung und nicht um die Geschichte der Psychiatrie. Trotzdem illustrierte die NZZ den Artikel mit einer Fotografie aus den 1950er Jahren, welche eine Psychiatriepatientin in einer Zwangsjacke zeigt. Eine Methode, die heute in Schweizer Psychiatrien i.d.R. nicht mehr gebräuchlich ist.

psych_nzz

Die Sendung 10vor10 ermöglichte vor zwei Monaten mit einer vierteiligen Serie Einblicke in den heutigen Alltag der psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK). 10vor10 zeigte gleich zum Einstieg eine Zwangseinweisung – jeder vierte Patient kommt unfreiwillig ins «Burghölzli» – berichtete aber auch über Therapieformen wie Musik-, Bewegungs- oder Hundetherapie, sowie die oft nicht einfache Arbeit der Behandelnden.

Zwar werden auch die Hintergrundgeschichten der gezeigten PatientInnen erzählt, als Menschen bleiben sie allerdings unscharf – und das im direkten Wortsinn: Aus verständlichen Gründen werden ihre Gesichter unkenntlich gemacht, ihre Namen nicht genannt und ihre Stimmen teilweise verzerrt. Folgende zwei Szenenbilder zeigen die frappanten visuellen Unterschiede in der Darstellung zwischen PatientInnen und Betreuenden.
Anonyme PatientInnen:

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Pflegefachperson mit Bild und Name und natürlich – Beruf:

pflegefachfrau

10vor10 im Burghölzli: Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 | Teil 4

Es ist klar, dass man jemanden in einer Ausnahmesituation wie einer Zwangseinweisung oder mit akuten Symptomen einer Psychose nicht erkennbar am Fernsehen zeigt. Es ist auch nachvollziehbar, dass beispielsweise eine portraitierte schwer depressive Patientin, die vor ihrer Erkrankung selbst in einem Pflegeberuf gearbeitet hat, nicht erkannt werden möchte. Gleichzeitig führt die Anonymisierung dazu, dass der Zuschauer, die Zuschauerin nicht den Menschen, sondern vor allem die Krankheit sieht und zudem das Gefühl vermittelt bekommt, dass eine psychische Erkrankung versteckt werden muss. Handelte es sich um eine Doku-Serie über Krebs- Herz- oder Lungenpatienten, würden diese vermutlich ganz selbstverständlich mit Gesicht und Namen gezeigt.

Indem man über psychiatrische Patienten zwar berichtet, sie aber nicht so zeigt, wie man andere Patienten zeigen würde, wird ihre Stigmatisierung noch verstärkt. Trotzdem soll und muss man sie schützen. Denn eine bekannte (auch überstandene) psychische Erkrankung ist oft ein schwerwiegendes Hindernis bei der Stellensuche. Die IV-Stelle Zürich hat diese Problematik vor zwei Jahren in einem Kurz-Clip treffend auf den Punkt gebracht:

Bestätigt wird dieses Dilemma auch durch Untersuchungen des Psychologen Niklas Baer von der Fachstelle Psychiatrische Rehabilitation der Psychiatrie Baselland. Die meisten Arbeitgeber wären froh, wenn sie bei Auffälligkeiten (z.B. wiederholten Kurzabsenzen, Leistungsschwierigkeiten u.s.w.) vom betreffenden Mitarbeiter – oder dem behandelnden Arzt – darüber informiert würden, dass sich dahinter eine psychische Problematik verbirgt. Denn nur so können sie ihre erkrankten Mitarbeitenden adäquat unterstützen (beispielsweise mit einer vorübergehenden Anpassung der Arbeitszeit und/oder der Aufgaben).

Zugleich sagen aber fast 60% der Arbeitgeber/Führungskräfte, dass sie Stellenbewerber mit psychischen Problemen gar nicht erst einstellen würden.

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Ganze Präsentation «Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitenden – Probleme und Lösungsansätze» von Niklas Baer.

Die Lage der Betroffenen ist verzwickt. So lange es irgendwie möglich ist, setzen die meisten alles daran, ihre Krankheit zu verstecken. Ganz speziell dann, wenn sie trotz und mit psychischer Erkrankung beruflich erfolgreich sind. Aus diesem Grund gibt es – anders als bei Menschen mit Körperbehinderungen – auch kaum Medienberichte à la «Erfolgreiche Unternehmerin trotz Schizophrenie». Das heisst auch, dass junge Menschen, die neu erkranken, keine öffentlichen Vorbilder haben, die ihnen vorleben, dass trotz einer psychischen Erkrankung vielfältige Lebenswege möglich sind.

Vor einem Jahr rief Agile ParlamentarierInnen mit unsichtbaren Behinderungen dazu auf, «ihre eigene Betroffenheit als Menschen mit Behinderungen offen zu legen. Dies mit Blick auf eine stärkere Vertretung der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen im neu gewählten Parlament.» Die Angesprochenen sollten sich doch bitte bei Agile melden.

Agile hätte auch gleich schreiben können: Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir Sie für unsere Zwecke benutzen können. So wie man das eben so macht im Behindertenbereich, wo Betroffene vor allem als Postergirls und -boys benutzt werden, die «dem höheren Zweck dienen» sollen. Ob sich jemand outet, ist aber eine sehr persönliche Entscheidung, die sorgfältig überlegt und geplant sein will. Und die sich in der heutigen Zeit, wo man alles googeln kann, nie mehr rückgängig machen lässt. Eine Behindertenorganisation, die zu einem Outing als Mittel zu ihrem Zweck auffordert, hat etwas ganz Grundlegendes bei der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen nicht verstanden.

Bloss weil jemand eine Behinderung/chronische Krankheit hat, verpflichtet ihn oder sie überhaupt gar nichts dazu, dies offenzulegen (und damit reale persönliche Nachteile zu riskieren), weil das «der Sache der vereinigten Behinderten» dienen würde. Ein Outing ist zuallererst einmal die Sache der betroffenen Person. Für sie muss es stimmen. Wenn sie damit anderen Betroffenen hilft, ist das grossartig. Aber verlangen kann und darf man das von niemandem.

Die ProtagonistInnen des kürzlich in verschiedenen Schweizer (Alternativ)Kinos gezeigten Films «GLEICH UND ANDERS – Wenn die Psyche uns fordert» haben sich zur Offenheit entschlossen. Sie erzählen ihre Geschichten. Sie zeigen ihr Gesicht. Sie haben Namen und Stimmen. Berufe, Beziehungen und Hobbies. Und sie geben einen direkten Einblick in die Herausforderungen, die sich ihnen rund um das Thema Arbeit stellen. Sie äussern sich sehr persönlich und authentisch zu ihren Abstürzen und Erfolgen, zu ihren unterschiedlichen Erfahrungen mit Arbeitgebern, Ärzten und Sozialinstitutionen. Auf der Seite zum Film kann man sich diverse Clips ansehen. Beispielsweise die Portraits der einzelnen ProtagontistInnen.

Der einzige Wermutstropfen ist, dass sich den Film vermutlich vor allem ein sowieso schon mit der Thematik vertrautes Publikum angesehen hat. Ein bisschen mehr nicht stigmatisierende Präsenz von Betroffenen in den Mainstream-Medien wäre wünschenswert. Aber wie oben ausgeführt: Es ist kompliziert.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, December 18, 2016 at 08:29PM

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