Samstag, 19. November 2016

Ausbildung: Was gilt in der Lehre?

LehreVor Beginn der Lehre stellen sich vielen Auszubildenden nicht wenige Fragen.  Schließlich ändert sich mit der Ausbildungsart viel: Arbeit statt Schule, Urlaub statt Schulferien und ein festes Gehalt.

Wie viel Geld bekommen Auszubildende?

Das hängt davon ab, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht. Tarifgebunden heißt, er muss einen Tarifvertrag beachten. Ist er das, muss er sich an die im Tarifvertrag genannte Vergütung halten. Ist er nicht tarifgebunden, darf die Ausbildungsvergütung nicht mehr als 20 Prozent unter der Taifvergütung liegen.  Außerdem muss die Ausbildungsvergütung jährlich steigen.

Wer während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnt, kann eventuell Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen. Einen Antrag kann man bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.

Müssen Auszubildende Überstunden machen?

Grundsätzlich sollen Auszubildende keine Überstunden machen. Kommt es allerdings ausnahmsweise vor, so müssen sie abgegolten werden. Dar Arbeitgeber darf außerdem nicht gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes beziehungsweise des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen. Danach dürfen Jugendlichen nicht mehr als acht Stunden täglich  und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Ist die Zahl der Überstunden sehr hoch, können Jugendliche sich auch an ihre Kammer wenden.

Darf der Betrieb die Urlaubszeit bestimmen

Grundsätzlich darf der Auszubildende bestimmen, wann er Urlaub nimmt. Liegen allerdings betriebliche Belange vor, so kann der Arbeitgeber die Urlaubszeit bestimmen. In der Gastronomie muss  auch an Feiertagen gearbeitet werden. Wenn es im Betrieb wegen erhöhtem Auftragsaufkommen eine Urlaubssprerre gibt, so gilt dies auch für Auszubildende. Selbstverständlich gelten die Regeln zum gesetzlichen Mindesturlaub.

Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, haben mindestens 30 Werktage frei. Ein 16-Jähriger hat mindestens 27 Werktage frei, ein 17-Jährige 25 Werktage. Ab dem 18. Lebensjahr gilt das Bundesurlaubsgesetz. Bei einer Fünf-Tage-Woche gibt es danach mindestens 20 Werktag Urlaub. Zu Beachten ist, dass auch der Samstag ein Werktag ist.

Kann man den Ausbildungsbetrieb wechseln?

Nein, es ist nicht möglich, den Ausbildungsbetrieb einfach zu wechseln. Man kann kündigen und mit einem neuen Betrieb einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen. Die bisherige Ausbildungsdauer wir angerechnet, allerdings nur, wenn der neue Betrieb derselben Branche angehört.

Der Beitrag Ausbildung: Was gilt in der Lehre? erschien zuerst auf News.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, November 19, 2016 at 05:43PM

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