Samstag, 17. September 2016

Geisteskampf im Vorfeld einer Verhandlung

Geisteskampf im Vorfeld einer Verhandlung

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Es ist ein eigentümliches Gefühl, einen Richter, der partout einen 08/15-Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung durchsetzen möchte, zu einer Verhandlung zu drängen. 
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Nachdem er am 28.07.2016 meine Klage zur vierten 100-Prozent-Sanktion für unzulässig erklärt und mich aufgefordert hatte, sie zurück zu nehmen -
nachdem ich dem so herzlich wie entschieden widersprochen habe,
hat er am 22.08.2016 erneut angekündigt, die Klage ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
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Zur Antwort habe ich die Klage um entscheidende Punkte erweitert und geschrieben:
  • "Kann sein, dass das alles, wie schon so vieles von mir Vorgetragene, nicht interessiert, weil es in den Rahmen des Gesetzes, welches derzeit gilt, nicht passt. Von Jobcenter und Gericht wird ja immer wieder behauptet, dass ich "keine objektiven" – oder sogar "keine" Gründe für mein Handeln und meine Klagen angäbe …
  • Es scheint mir dabei allerdings immer übersehen zu werden, dass bei einer Normenkontrollklage ANDERE Verhältnisse als bei einer "normalen" Klage gelten. Die Gründe, auf die in einer Normenkontrollklage verwiesen wird, können ihrer Natur nach NICHT INNERHALB der gesetzlichen Vorgaben liegen, wie das bei anderen Klagen vielleicht angemessen ist.
  • "Objektiv" sind da nicht die Gründe, die innerhalb des SGB II gelten -
    sondern die, die IN DER WIRKLICHKEIT gelten – UNABHÄNGIG von jedem von Menschen und Interessengruppen eingerichteten "Gesetz".
  • Die Verkennung des Bezugsrahmens meiner Klage scheint mir die hauptsächliche Ursache all der bisher geäußerten Ablehnungen zu sein."

Bezüglich seiner Absicht, mir keine Verhandlung zu gewähren, habe ich hinzugefügt:
  • "Angesichts des Ernstes der Sache und der Tatsache, dass ich auf dem Felde der Justiz und der Gerichte LERNENDER bin, werden Sie hoffentlich verstehen, dass ich mir die SCHULE der Begegnung und des Gesprächs mit Ihnen nicht nehmen lassen möchte.
  • Aus diesem Grunde möchte ich hiermit auch noch den Antrag auf mündliche Verhandlung stellen."

Ich denke nicht, dass das Sympathie bei ihm erregt. Zu meiner / unserer Übung in der Sache ist das aber unerlässlich.

Herzlichst, euer Ralph




Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, September 17, 2016 at 09:32PM

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