Montag, 29. August 2016

Auch ich stelle die verzweifelte Frage zum Weiterleben

Autor gane bat mich nachstehenden Beitrag zu veröffentlichen. Originaltext liegt der Redaktion vor.

„Da mein Mann nicht für sich selber schreiben kann, tue ich es. Mein Mann ist chronisch krank (Epilepsie durch ein Schädelhirntrauma und einige weitere Gebresten, die sich auf die Epilepsie auswirken).
Er wurde 2011 als 49%-IV-Fall anerkannt. Das war bereits Willkür, da er in anderen Ländern mit seiner Schwere der Krankheit 80-100% anerkannt wäre, da die Anfälle nicht eliminiert werden können und bei zunehmendem Alter schwerer und häufiger werden. Auch nehmen die psychischen Probleme zu und inzwischen hat auch eine nerodegenerative Entwicklung begonnen.
2002 erster IV-Antrag –> abgewimmelt
2007 zweiter IV-Antrag –> abgewimmelt
mit Anwalt gekämpft bis 2011, Anerkennung 49% (in Franken: 143.–)
2014 Rente gestrichen wegen “Nichteinhaltung der Schadensminderungspflicht”, daselbst wurde auch die EL gestrichen. Von den 143.– kann man ja nicht einmal die Krankenkasse bezahlen, also brauchte es EL. Unter der Begründung “Nichteinhaltung der Schadensminderungspflicht” verstand die IV in seinem Fall: Er hätte seinen Streifzug durch die Pharmazie weitermachen müssen, er sei noch nicht austherapiert. Da aber so etwas in seinem Fall sehr gefährlich ist – wegen falscher Medikamente wurde er straffällig (Er als “Sanftmut in Person” verprügelte andere Person und zertrümmerte sich selber dabei die Hand. Auch das Opfer wurde verletzt). Eine Medikamentenumstellung 2011/2012 musste abgebrochen werden wegen gefährlicher Zustände. Die Medikamentierung ist immer eine sehr subtile Gratwanderung (Wirkung und Nebenwirkung der Antiepileptika) und haben inzwischen weitere Schäden verursacht wie z.B. Osteoporose.
2014 ff Kampf mit Hilfe von Pro Handicap und Beobachter-Rechtsschutzversicherung. Ohne Erfolg. Auch Arbeitseingliederung wurde abgelehnt mit der Behauptung, er sei 100% arbeitsfähig in angepasster Tätigkeit. Wie soll ein Mensch, der 10-12 Stunden am Tag schläft bez. manchmal verzweifelt versucht zu schlafen, aber wegen anderer Krankheiten nicht kann, 100% arbeitsfähig sein? Dass er 100% arbeitsfähig sei, kam dadurch zustande, dass der Neurologe sagte, er sei schon 3 Jahre nicht mehr bei ihm gewesen, daher nehme er an, er sei 100% arbeitsfähig. Der Grund, warum mein Mann nicht mehr zu diesem Neurologen gegangen ist, war, weil der ihn auf ein Medikament umstellen wollte, von dem ich wusste, dass es ihm massivste psychische Probleme (Psychosen) verursachen würde. Die hat er jetzt zwar auch, aber nicht mehr mit absolutem Kontrollverlust. Meist bleibt es bei paranoiden Episoden, die kann man irgendwie aussitzen, auch als Ehepartner. Nachdem mein Mann die IV-Rente und die EL verloren hatte, ging er zum Gericht und gab die Trennung von mir ein. Dann suchte er ein Zimmer und meldete sich bei der Sozialhilfe. Der Grund liegt darin, dass ich selbständig bin, aber, wie das Gericht errechnete, wir etwa 300.– unter dem Existenzminimum leben. Das Sozialamt aber akzeptiert Selbständige nicht, sondern nimmt einen fiktiven Lohn an, der existenzgenügend ist. Da wir extrem bescheiden leben (kein Ausgang, kein Auto, ich trotz Krankheit meine Krankenkasse auf 2500.– Franchise erhöht, um Prämien zu sparen, billige Wohnung an dafür stark befahrener Strasse, usw.)konnten wir mit Fr. 2300.– bis 2500.– / Mt. existieren (leben nennt man das nicht). Nun aber ging das nicht mehr und wegen dieser Vorgaben des Sozialamts konnten wir uns das Verheiratet sein nicht mehr leisten. Jetzt geriet aber mein Mann in ein Dilemma: Aufgrund seiner Krankheit kann er nicht alleine leben, da er ja den Kochherd nicht benützen darf und auch nicht alleine duschen darf. Solange wir zusammenleben, bin ich da, wenn er duschen oder gar kochen oder etwas erwärmen will. Das Sozialamt aber verlangt eine Trennung von Tisch und Bett. Und so lebt er illegaler Weise immer noch bei mir und besucht seine Mansarde nur, um dort Post abzuholen und etwas Strom und Wasser zu brauchen. Auch die KESB war der Meinung, solange er bei mir lebe, sei er genug betreut. Wegen der zunehmenden neurodegenerativen Probleme weiss ich aber nie, was ich abends zuhause antreffe, wenn ich von der Arbeit nach Hause komme. Das Sozialamt unterstützt ihn nun und versucht eine Arbeitsintegration nach der anderen. Eigentlich gehört mein Mann erst einmal in neuropsychologische Abklärung und dringend in eine stationäre (anders ist es zu gefährlich) Medikamentenumstellung/-einstellung. Das ist sein zweites Dilemma. Er will unbedingt arbeiten und macht da voll mit, statt erst einmal wegen seiner Gesundheit zu schauen. Die IV hat er “abgehakt”, da fehlt ihm inzwischen einfach die Kraft. Beim ersten Versuch ist er nach zwei Wochen zusammengebrochen, beim jetzigen hat er gleich mit einem Anfall (zum Glück noch vor Verlassen des Hauses, auf der Strasse oder am Bahnhof hätte das tödlich enden können) und entsprechend verspätetem Arbeitsantritt begonnen.
Ich bin der Meinung, dass das Sozialamt Menschen, die eigentlich in die IV gehören, unterstützen soll, damit die IV sie (wieder) aufnimmt. Schliesslich ist die Sozialhilfe nicht dafür gedacht, behinderte Menschen durchzutragen, sondern als letzte Säule, wenn alles andere versagt. Die IV ist ursprünglich einmal für die Behinderten geschaffen worden, das allein ist ihre Bestimmung. Heute ist sie ein riesiger Wasserkopf, der sich selber füttert und immenses Geld ausgibt, um Invalide zu schikanieren und rauszuwerfen, Geld, das besser den Behinderten zugutekommen muss.
Eine persönliche Bemerkung: Wir haben am 5. Juni über das Bedingungslose Grundeinkommen abgestimmt. Wir haben es bachab geschickt. Man könnte praktisch die ganze Sozialindustrie canceln, hätte man das eingeführt. Nur für Menschen, deren Kosten aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen höher sind, bräuchten noch die EL. Alles andere, IV, Arbeitslosenkasse, Sozialhilfe, Kindergeld, usw., usf. könnte man streichen. Das BGe wäre ein Nullsummenspiel. Leider hat das die Mehrheit nicht erkannt und folgte seinem Urinstinkt des Fressneids. Dabei wäre die abnehmende Qualität des Sozialwesens nur einer von ganz vielen Gründen, warum das BGE kommen muss. Der wichtigste ist wohl, dass das Geldsystem seinen Zyklus ziemlich vollendet hat. Kommt es nicht, wird das Ganze in einem weiteren Weltkrieg enden. Das ist zwangsläufig. Eigentlich sollte man aus den letzten Weltkriegen gelernt haben, aber dem ist wohl nicht so.
Ich weiss nicht, was es bringt, unsere Geschichte hier zu erzählen, abgesehen davon, dass ich es mir ein weiteres Mal von der Seele geschrieben habe. Wer uns helfen kann, damit wir uns das Verheiratet sein wieder leisten können und den Druck von meinem Mann wegnimmt, immer kämpfen zu müssen, ist herzlich willkommen, sich zu melden. Nur: Es darf (finanziell) nichts kosten.“



Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, August 29, 2016 at 12:19PM

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