Samstag, 30. Juli 2016

30.07.2016: Auf gute Nachbarschaft ( zurück zu den DDR Normen )!

Auf gute Nachbarschaft

Mit der Hartz-IV-Reform wird der Datenschutz von Beziehern geschleift. Auch Dritte will man zur Auskunft verpflichten. Und wer nicht petzt, dem droht ein Bußgeld

Von Susan Bonath

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Seit der Einführung von Hartz IV werden Bezieher kontrolliert. Aktivisten besuchen den früheren Berliner Senator Harald Wolf (PDS/Die Linke), um gegen Spitzeldienste der Jobcenter zu protestieren (8. September 2006)

Am Montag tritt die Ende Juni vom Bundestag verabschiedete Hartz-IV-Reform in Kraft. Ausgenommen sind vorläufig nur einige Verfahrensvorschriften. Bei den mehr als 50 Einzeländerungen des Gesetzes blieben die seit Jahren scharf kritisierten Sanktionen unberücksichtigt. Neue Kann-Bestimmungen und Repressionsmöglichkeiten erhöhen den Druck auf Leistungsbezieher. Übersichtlicher wird der Paragraphendschungel im Sozialrecht nicht.

Mit der Gesetzesnovelle hat die Bundesregierung vor allem die den Beziehern zugedachten Pflichten verschärft. So werden Tausende Geflüchtete als Neuzugänge im System erwartet, da auskömmliche Arbeitsplätze fehlen. Doch um ihr Existenzminimum zu erhalten, müssen sie angeordnete Integrationskurse belegen. Alle anderen sollen künftig zu Eingliederungsmaßnahmen verpflichtet werden, sobald sie Leistungen beantragt haben. Das heißt: Die Behörden sollen ihnen Jobs anbieten, bei Bedarf auch Ausbildungsstellen. Mangelt es an ihnen, dürfen den Menschen auch Ein-Euro-Jobs auferlegt werden. Bisher durften Hartz-IV-Bezieher maximal zwei Jahre in einem Fünfjahreszeitraum dazu verpflichtet werden, künftig sollen es bis zu drei Jahre sein.

Das Schreiben zu weniger Bewerbungen oder das Ablehnen eines »zumutbaren« Stellenangebots führt weiterhin zu Sanktionen. Beim ersten »Vergehen« innerhalb eines Jahres wird der Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Beim zweiten Mal gibt es 60 Prozent Abzug, beim dritten Verstoß fällt alles weg. Jugendlichen von 15 bis 24 Jahren droht sofort eine 100-Prozent-Sanktion, beim zweiten »Pflichtverstoß« wird auch die Miete nicht mehr erstattet. Hinzu kommt ein weiteres Repressionsinstrument: die Ausweitung der »Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten«. Lehnt ein Klient etwa ein aus amtlicher Sicht »angemessenes« Jobangebot ab, darf der Sachbearbeiter ihm zusätzlich zur Sanktion vier Jahre lang bis zu 30 Prozent des nicht verdienten Lohns vom Regelsatz abziehen. Das gilt auch beim Vorwurf, eine Kündigung selbst verschuldet zu haben.

Jobcenter dürfen künftig die Existenzsicherung ganz versagen, wenn sie vermuten, dass Bezieher einen Anspruch auf vorrangige Leistungen haben – etwa Unterhaltsvorschuss oder Erwerbsminderungsrente –, bei der Beantragung dieser aber »nicht genügend mitwirken«. Verluste müssen erwerbstätige Aufstocker hinnehmen, wenn sie Lohnnachzahlungen erhalten. Diese werden nicht mehr auf die Monate angerechnet, für die sie gewährt wurden, sondern gelten als einmalige Einnahme. Freibeträge fallen dadurch weg. Einbußen drohen auch Aufstockern mit unregelmäßigen Einkünften. Für sie werden Leistungen zunächst vorläufig bewilligt. Hier müssen Jobcenter die Freibeträge über den Grundfreibetrag hinaus nicht mehr berücksichtigen. Diese müssten dann vom Bezieher nachträglich beantragt werden.

Der Datenschutz wird weiter ausgehebelt. Automatische Abgleiche mit anderen Behörden und Geldinstituten können nun monatlich statt bislang vierteljährlich erfolgen – sogar bei Familienmitgliedern, die selbst keine Leistung erhalten. Zudem wird in der Reform konkretisiert, dass vom Jobcenter bestellte medizinische oder psychologische Gutachter sämtliche Patientendaten ungefragt ans Amt übermitteln dürfen. Ebenso werden Bußgeldvorschriften für Dritte ausgeweitet. Heißt: Einem Vermieter oder Nachbarn, der dem Jobcenter auf Anfrage eine falsche oder keine Auskunft über den Bezieher gibt, droht eine Strafe von bis zu 5.000 Euro.

Das Anfechten von fehlerhaften Bescheiden wird erschwert. Schon jetzt gilt, anders als im übrigen Sozialrecht, dass Hartz-IV-Bezieher nur ein Jahr rückwirkend eine Überprüfung beantragen dürfen. Künftig müssen Behörden Fehler auch dann nicht beheben, wenn ein höchstrichterliches Urteil zur Sache später gefallen ist.

Diesen Verschärfungen stehen nur wenige Erleichterungen für Betroffene gegenüber. So dürfen Azubis mit geringer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nun aufstockendes Arbeitslosengeld II beantragen. »Schwer erreichbare« Jugendliche, etwa Dauersanktionierte oder Obdachlose, sollen mehr »Hilfe zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt« erhalten, zum Beispiel »therapeutische Behandlungen«. Wie das umgesetzt werden soll, bleibt allerdings unklar. Der als Neuerung verkaufte einjährige Bewilligungszeitraum für Leistung wurde bereits bisher häufig praktiziert. Das hatte Anfang dieses Jahres eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergeben. Aus dieser Regelung fallen weiterhin Beschäftigte mit variablem Einkommen sowie zur Mietsenkung aufgeforderte Klienten heraus.

https://www.jungewelt.de/2016/07-30/021.php


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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, July 30, 2016 at 03:46PM

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Erledigt! - Deutsche Justiz im Dauerstress

Wie die Wirtschaft über die Politik die Justiz abschaltet
 
  • "Erledigt"
    Deutsche Justiz im Dauerstress
    - ein Film über das zu-Tode-sparen der Justiz

    "Mit unserem Justizsystem würden wir nicht einmal mehr in die EU aufgenommen werden ... Es ist der einzige grundgesetzlich NICHT erfüllte Auftrag, dass eine unabhängige Justiz bis heute noch nicht da ist."
Zur fehlenden Gewaltenteilung s.: Das Grundgesetz - reine Fiktion? 
 


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Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, July 30, 2016 at 01:20PM

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Neue Hartz-IV-Regelung: Das ändert sich ab dem 1. August – Die weitere Knechtung von Millionen Menschen geht in die nächste Phase.

1. August 2016 tritt die 75. Version des im Volksmund nur „Hartz IV“ genannten Gesetzespaketes in Kraft. Kaum ein Gesetz ist nach elf Jahren so oft novelliert, „optimiert“ und repariert worden wie das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Das Neunte SGB-II-Änderungsgesetz sollte insofern der große Wurf werden, als die zweite Große Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der „Rechtsvereinfachung“ eine umfassende Entbürokratisierung des Hartz-IV-Systems sowie eine spürbare Effektivierung der Arbeitsverwaltung im Bereich der Jobcenter anstrebte. CDU, CSU und SPD hofften, die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende in Jahresfrist entrümpeln zu können.

Was sich sonst noch alles zum 1. August ändert, lesen Sie hier. 

Den Hauptgrund für diese viel zu optimistische Prognose des im Dezember 2013 unterzeichneten Koalitionsvertrages bildete die Tatsache, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ zu jener Zeit bereits monatelang tagte und im Juni 2014 einen umfangreichen Katalog mit Empfehlungen zu den drei Teilbereichen „Einkommen und Vermögen“, „Kosten der Unterkunft und Heizung“ sowie „Verfahrensrecht“ präsentierte. Auch die Bundesagentur für Arbeit beschäftigte sich intensiv mit dem Thema, das ihr wegen der überbordenden Bürokratie seit Beginn des Reformprozesses auf den Nägeln brannte, und machte zahlreiche Änderungsvorschläge.

Der Berg kreißte und gebar eine Maus

Schon die ersten Überlegungen von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles zur „Entschlackung“ von Hartz II stießen auf energischen Widerstandder CSUunddes CDU-Wirtschaftsflügels. Abgelehnt wurde vor allem jeder Versuch, die Sanktionsregelungen beiHartz IVim Vorgriff auf ein zu erwartendes Bundesverfassungsgerichtsurteil zu liberalisieren. Nahles erwies sich als wenig konfliktfähig und gab dem Druck der Koalitionspartner an entscheidenden Punkten nach.

Der mit einer zwölfmonatigen Verspätung im Oktober 2015 vorgelegte Referentenentwurf zum Neunten SGB-II-Änderungsgesetz beseitigte zwar ein paar bürokratische Auswüchse im SGB II, die allen Beteiligten – Leistungsbeziehern wie Jobcenterbeschäftigten – ein Dorn im Auge waren, enthielt jedoch auch restriktive und neue Kontrollbestimmungen wie die Ausweitung der Ersatzansprüche bei „sozialwidrigem Verhalten“, mit denen Nahles ihren Kritikern im Unionslager offenbar das Gesetz schmackhaft machen wollte.

Staat tritt ausgerechnet jungen Menschen auf die Füße

Aus diesem Grund verweigerte Nahles auch Erleichterungen bei den Sanktionen für Unter-25-Jährige. Dabei werden Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene von den Jobcentern häufiger und schärfer sanktioniert als ältere Leistungsberechtigte. Nach zwei Pflichtverletzungen, z.B. dem vorzeitigen Abbruch eines Bewerbungstrainings und Ablehnung eines 1-Euro-Jobs, büßen sie nicht bloß die Regelleistung (Zahlung von Arbeitslosengeld II), sondern auch die Übernahme von Miet- und Heizkosten durch das Jobcenter ein – Wohnungslosigkeit ist häufig die Folge.

Diese übermäßige Strenge gegenüber jungen Menschen kennt man weder in vergleichbaren Ländern noch auf anderen Rechtsgebieten wie im Strafrecht. Obwohl der Sozialstaat die Pflicht hat, ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ (Bundesverfassungsgericht) für alle Transferleistungsbezieher zu gewährleisten, tritt er dieses Verfassungsgebot ausgerechnet bei jungen Menschen mit Füßen.

Im Video: Grünen-Chef Hofreiter will mehr Hartz IV für Bio-Ernährung

FOCUS Online/WochitGrünen-Chef Hofreiter will mehr Hartz IV für Bio-Ernährung

Vereinfachungen für Jobcenter und Erleichterungen für deren „Kunden“

Mit der Gesetzesnovellierung sind nur wenige Vereinfachungen für die Jobcenter und ein paar kleinere Erleichterungen für die Leistungsberechtigten verbunden: An erster Stelle wird von der Bundesregierung immer die Verlängerung des Bewilligungszeitraums von in der Regel sechs auf zwölf Monate genannt – angesichts der Tatsache, dass jeder zweite Arbeitslosengeld-II-Empfänger vier Jahre oder länger im Bezug ist, eine längst überfällige Reform und eine Verringerung unnötigen Verwaltungsaufwandes. In vielen Jobcentern war diese Neuregelung allerdings schon gang und gäbe, bevor das Gesetz auf den Weg gebracht wurde.

Auszubildende und Studierende, dieBAföG-Leistungen beziehen, können ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten. Wer das Arbeitslosengeld II ergänzend zum Arbeitslosengeld (I) erhält, kommt demnächst möglicherweise in den Genuss von Fördermaßnahmen der Agentur für Arbeit. 1-Euro-Jobs können innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren fortan maximal 36 statt bisher maximal 24 Monate lang übernommen werden. Auch großzügigere Freibetragsregelungen, die Einführung einer Vorschussregelung im laufenden Leistungsbezug und der Verzicht auf die Rücküberweisung von SGB-II-Leistungen im Todesmonat des Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft kann man positiv bewerten.

Verschärfungen statt Vereinfachungen von Hartz IV

Dies gilt aber keineswegs für jene Verschärfungen des Hartz-IV-Systems, die Arbeitslosengeld-II-Bezieher noch stärker unter Druck setzen und für Jobcenter-Mitarbeiter mehr Verwaltungsaufwand bedeuten. Künftig erstrecken sich Ersatzansprüche des Jobcenters nicht bloß auf Geld-, sondern auch auf Sachleistungen (z.B. Lebensmittelgutscheine) sowie auf Fälle, in denen die Betroffenen ihre Hilfebedürftigkeit (angeblich) ohne wichtigen Grund erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert haben. Damit wird ein zusätzlicher Sanktionsmechanismus geschaffen, der nicht durch die Verweigerung, sondern durch die Rückforderung von Leistungen wirkt.

Höchst problematisch ist auch die Zulassung einer „Gesamtangemessenheitsgrenze“ für die Kosten der Unterkunft und Heizung. Denn die Heizkosten eignen sich nur bedingt und dieMietengar nicht für eine solche Pauschalierung. Diese erleichtert nicht bloß weitere Kürzungen des Existenzminimums, sondern kann Hartz-IV-Bezieher auch veranlassen, ihre bisher vom zuständigen Grundsicherungsträger bezahlteWohnung ineinem gutbürgerlichen Stadtviertel aufzugeben und dorthin zu ziehen, wo die Bruttowarmmieten niedriger sind.

Dadurch leistet man einer Gettoisierung bzw. einer sozialräumlichen Segregation der Armutspopulation, die sich in Großstädten ansatzweise bereits seit geraumer Zeit erkennen lässt, tendenziell Vorschub. Ein höherer Drogenkonsum der Bewohner, wachsende Kriminalität und größere Brutalität im Alltag sind mögliche Folgen.

Hartz, aber einfach und fair gibt es nun einmal nicht

Zwischenzeitlich vorgesehen war auch eine Verschlechterung der Situation von temporären Bedarfsgemeinschaften, d.h. für geschiedene bzw. getrennt lebende Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit gemeinsamen Kindern. Je nachdem, in welchem der zwei Haushalte sich die Kinder gerade aufhalten, sollte deren Regelsatz tageweise berechnet und nicht berücksichtigt werden, dass bestimmte Kosten doppelt anfallen.

Durch großes Engagement der Verbände, die das Wohl der Kinder und Alleinerziehender im Auge haben, konnte diese Verschlimmbesserung von Hartz IV am Ende jedoch verhindert werden. Durch die Konzentration auf Detailregelungen im SGB-II-Verfahrensrecht wirkt Gesetz jedoch technokratisch, wohingegen es eine klare politische Stoßrichtung vermissen lässt.

Fazit: „Rechtsvereinfachung“ und Entbürokratisierung hatte die Große Koalition als Ziel deklariert, Rechtsverschärfung ist das Ergebnis und die Schikanierung von Hartz-IV-Beziehern durch penible und für deren Probleme wenig sensible Jobcenter-Mitarbeiter eine mögliche Folge des Gesetzgebungsprozesses. Hartz, aber einfach und fair gibt es nun einmalof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Nach seinem Buch „Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik“ hat er kürzlich die „Kritik des Neoliberalismus“ in einer aktualisierten und erweiterten Neuauflage veröffentlicht. Christoph Butterwegges „Kritik des Neoliberalismus“ .

Im Video: So rücksichtslos werden Alleinerziehende auf dem Arbeitsmarkt behandelt


http://www.focus.de/politik/experten/butterwegge/neue-hartz-iv-regelung-das-aendert-sich-ab-dem-1-august_id_5773272.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-gesundheit&fbc=facebook-focus-online-gesundheit&ts=201607291226


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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, July 30, 2016 at 09:39AM

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Freitag, 29. Juli 2016

Anzahl der Hartz IV Sanktionen sinkt…aber Höhe steigt!

Die Anzahl der Sanktionen, die gegen Empfänger von Hartz IV Leistungen verhängt wurden, ist im ersten Quartal 2016 gesunken. Dafür stieg die Höhe der Leistungskürzungen. Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, verhängten die Jobcenter im ersten Quartal dieses Jahres 227.242 Sanktionen gegen Empfänger von Hartz IV Grundsicherungsleistungen. Durch den Rückgang um 31.691 Hartz IV Sanktionen (12,2%) befindet sich die […]

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Quelle: via @HartzIV.org, July 29, 2016 at 06:12PM

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Die neue Hinz&Kunzt kommt!

Ab dem 1. August auf Hamburgs Straßen zu haben: unsere neue Ausgabe. Wie drei ehemalige Gefangene ihren schwierigen Weg zurück in die Freiheit fanden, erzählen sie in unserer Titelgeschichte. Plus: Hinz&Künztler fotografieren ihr Hamburg, eine Foto-Reportage aus dem Gängeviertel und vieles mehr.     (aus Hinz&Kunzt 282/August 2016) Liebe Leserinnen und Leser, Menschen, die Fehler gemacht […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, July 29, 2016 at 11:54AM

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Mittwoch, 27. Juli 2016

Eimsbütteler Mieter sollen besser geschützt werden

Quadratmeterpreise zwischen 12 und 13 Euro kalt müssen Mieter im beliebten Eimsbüttel schon jetzt zahlen. Damit die Preise für Bestandsmieter nicht noch weiter explodieren, soll nun eine Soziale Erhaltensverordnung für Schutz gegen Verdrängung sorgen. „Zehn Jahre zu spät“, kritisiert der Mieterverein. „Schöne modernisierte 2-Zimmer Altbauwohnung in gefragter Lage in Eimsbüttel, 58 Quadratmeter, Kaltmiete: 1140 Euro“ […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, July 27, 2016 at 03:35PM

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Sonntag, 24. Juli 2016

EGMR-Urteil rechtsgültig. Ein Jahr neue Schmerzrechtsprechung. PTBS = «Psychosomatisches Leiden». Werkstätten suchen IV-Bezüger.

EGMR-Urteil rechtsgültig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) hatte am 2. Februar 2016 entschieden, dass Teilzeitarbeitende mit Familie in der Schweiz bei den IV-Renten diskriminiert werden. Die Schweizer Behörden stellten einen Antrag an den Gerichtshof, den Fall an die Grosse Kammer weiterzuziehen. Diesen Antrag hat das Gericht am 4. Juli abgewiesen. Damit wird das Urteil vom Februar endgültig und für die Schweiz verbindlich (via Procap).

Die Berner Zeitung berichtet dazu am 19.7.2016 ausführlich («Die IV rechnet frauenfeindlich») und illustriert den Artikel mit einem treffenden Bild:

bernerzeitung

Das Bundesgericht hatte offensichtlich nicht mit einem solchen Ausgang des EGMR-Verfahrens gerechnet, denn es hat mit dem Urteil 9C_178/2015 vom 4. Mai 2016 auch seine Rechtsprechung zur Invaliditätsbemessung bei Teilerwerbstätigen, die nicht zusätzlich einem anerkannten «Aufgabenbereich» nachgehen, erheblich verschärft. Leidtragende dürften auch hier in erster Linie Frauen sein. Künftig wird es Personen geben, die selbst bei schwerster Behinderung keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente haben. (Ausführliche Besprechung des Urteils in Handicap und Recht 4/2016)

. . . . .

Ein Jahr neue Schmerzrechtsprechung | PTBS = «Psychosomatisches Leiden»
Im Jusletter vom 11. Juli 2016 (Nur mit Abo zugänglich) zieht Michael E. Meier nach einem Jahr mit der neuen Schmerzrechtsprechung Bilanz. Nach der Veröffentlichung von BGE 141 V 281 stellte sich die Frage, ob das geänderte Vorgehen bei der Anspruchsprüfung zu einer Ausweitung der Schmerzpraxis auf zusätzliche Krankheitsbilder führen würde. Das BSV hatte im IV-Rundschreiben Nr. 339 vom 9. September 2015 festgehalten, dass der neu entworfene Fragenkatalog für alle Arten von Gesundheitsschädigungen verbindlich sei, da es im Hinblick auf eine ressourcenorientierte Abklärung keinen Sinn mehr mache, zwischen psychosomatischen und anderen Leiden zu differenzieren.

Dieser Ansicht folgte das Bundesgericht jedoch nicht. Es hat sich in diversen Entscheiden zur Ausdehnung der Indikatoren auf weitere Beschwerdebilder geäussert und verneinte die Anwendbarkeit u.a. bei depressiven Störungen mittelgradigen Ausmasses (ICD-10 F33.1), andauernden Persönlichkeitsänderungen nach Extrembelastung (ICD-10 F62.0) und paranoiden Persönlichkeitsstörungen (ICD-10 F60.0).

Eine klare Absage erteilte das Bundesgericht auch der Anwendbarkeit des neuen Beweisrasters in Fällen, in denen die Beschwerden somatisch erklärbar waren. Diese Frage trat häufig im Zusammenhang mit HWS-Traumata auf, bei denen die geklagten Schmerzen (teilweise) ein organisches Korrelat aufwiesen.

Im Beitrag von Meier noch nicht aufgeführt wird der am 7. Juli 2016 ergangene Entscheid 8C_676/2015 des Bundesgerichtes, wonach die posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10 F43.1) unter die Rechtsprechung zu den psychosomatischen Leiden fällt.

Das Bundesgericht begründet dies folgendermassen:

Bei einem dergestalt schwer fassbaren, rein subjektiven, nicht objektivierbaren und unspezifischen Krankheitsbild ist in Zusammenhang mit der Diagnosestellung in besonderer Weise auch auf Ausschlussgründe (Aggravation und dergleichen) zu achten (vgl. BGE 141 V 281 E. 2.2 S. 287 f.). Soweit es darüber hinaus schlussendlich vor allem um die Folgenabschätzung geht, mithin darum, die Auswirkungen der Störung auf das Leistungsvermögen bzw. die Arbeitsfähigkeit zu erheben und zu gewichten, bedarf es nach dem Erwogenen gerade auch bei der PTBS des „konsistenten Nachweises“ mittels „sorgfältiger Plausibilitätsprüfung“.

Das Bundesgericht hält im darauffolgenden Abschnitt allerdings auch fest:

Entgegen dem Antrag des BSV braucht im vorliegenden Zusammenhang nicht entschieden zu werden, ob die Praxis nach BGE 141 V 281 auf alle (psychischen) Leiden auszudehnen sei.

Es wird also auch weiterhin zwei Methoden für die Invaliditätsbeurteilung geben. Diejenige für die mit den «richtigen Krankheiten» und die für die mit den «komischen Krankheiten». Und welche Krankheiten «komisch» sind, entscheiden in der Schweiz nach wie vor Bundesrichter und nicht Mediziner.

Schwerpunkt der neuen Praxis für «die mit den komischen Krankheiten» ist die sogenannte Konsistenzprüfung. Dabei wird anhand verschiedener Indikatoren geprüft, ob sich insgesamt ein konsistentes Gesamtbild ergibt. Werden z.B. trotz geklagter Beschwerden keine entsprechenden Therapien in Anspruch genommen? Fährt jemand Auto, obwohl er angeblich kognitive Defizite hat? Lässt sich die Freizeitgestaltung mit den angegebenen beruflichen Einschränkungen vereinbaren? u.s.w.

Auch wenn nicht aufgrund eines einzelnen Indikators, sondern aufgrund des sich aus mehreren Indikatoren ergebenden Gesamtbildes entschieden wird, darf man doch wiedermal die Frage stellen, warum beispielsweise die Gesangsauftritte (inkl. der damit verbunden Reisetätigkeit) einer Rollstuhlfahrerin grundsätzlich keine Relevanz für ihre IV-Berechtigung haben, während «Spazierengehen», «Museumsbesuche» oder «Teilnahme am Vereinsleben» bei den IV-Antragstellern mit «komischen Krankheitsbildern» Hinweise auf mögliche «Inkonsistenzen» geben.

So sinnvoll die Konsistenzprüfung an sich ist, so haftet ihr in in der Beschränkung auf bestimmte Leiden doch ein unangenehmer «Beigeschmack» an: Nämlich der, dass bei manchen Krankheitsbildern explizit überprüft wird, ob die IV-Antragsteller lügen (weil sie doch eigentlich «mehr» könnten) und bei anderen Krankheitsbildern nicht.

Das bestätigt dann wieder diejenigen besorgten Bürger, die der Meinung sind, wer «ohne Probleme in Fernsehen auftreten könne», müsse ein IV-Simulant sein.

Die IV-Stelle Solothurn sah sich angesichts der Missbrauchsverdachtsmeldungen «besorgter Bürger» veranlasst, in der Medienmitteilung zum Ende Mai veröffentlichten Jahresbericht 2015 folgendes festzuhalten:

Nicht immer führen Meldungen jedoch dazu, dass die IV-Stelle die Rente der gemeldeten Person einer vertieften Prüfung unterzieht. So sind beispielsweise Personen, welche eine Rente aufgrund einer psychischen Einschränkung beziehen, oftmals durchaus in der Lage körperliche Tätigkeiten auszuüben. Und es gibt auch Personen mit einer zumutbaren Restarbeitsfähigkeit oder Teilrente, welche trotz der IV-Rente noch einer ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Auch ein von aussen betrachtet finanziell sorgloses Leben lässt nicht zwingend Zweifel an der Rentenberechtigung aufkommen, da die Leistungen der IV allen Personen, auch vermögenden Personen, zustehen.

Ein armer Schlucker soll er sein, der IV-Bezüger. Und einen Rollstuhl soll er benutzen. Man bringt sie einfach nicht weg, die alten Bilder. Auch die Institutionen halten stur an ihren althergebrachten Vorstellungen vom «IV-Bezüger» fest:

. . . . .

Geschützte Werkstätten suchen IV-Bezüger
Da die Nachfrage nach geschützten Arbeitsplätzen unerwartet gesunken ist, sucht die Stiftung Züriwerk per Inserat «nach Personen mit IV-Rente». Denn nur wenn sie die Arbeitsplätze besetzen kann, erhält sie genügend Subventionen zur Deckung ihrer Kosten. Stellen zu streichen, kommt für die Stiftung nicht infrage: Man setze auf die Akquisition von Klienten, sagt die Züriwerk-Sprecherin in der NZZ vom 14.7.2016. Die Presssprecherin der SVA Zürich spricht hingegen hinsichtlich der Eingliederungsmassnahmen von einem Wachstumsmarkt:

«Die IV-Stelle Zürich hat im letzten Jahr die Zahl solcher Massnahmen um 13 Prozent erhöht», sagt Aloisi. Sie sieht deshalb auch die Institutionen in der Pflicht. Diese seien gefordert, ihr Leistungsangebot auf die veränderten Bedürfnisse [nämlich die Integration in den 1. Arbeitsmarkt] auszurichten.

«Zu viele geschützte Arbeitsplätze» kommentiert Dorothee Vögeli daraufhin in der NZZ vom 16.7.2016:

Setzt Züriwerk auf den Erhalt von überholten Strukturen? Da die Stiftung offensichtlich nicht Schwerstbehinderte, sondern teilinvalide Rentner sucht, liegt dieser Verdacht nahe. (…). Tatsache ist, dass Züriwerk den Mitarbeitenden im Versand und Transport, in der Schlosserei, Gärtnerei und Bäckerei oder im Hofladen keine orts- und branchenüblichen Löhne bezahlen kann. (…) Zweifellos ist es positiv, Arbeit in der Schweiz erledigen zu lassen. Trotzdem stellt sich die Frage, weshalb das Angebot nicht mehr der Nachfrage entspricht. (…) Warum nicht vertiefende Abklärungen treffen, statt Subventionen abzuwarten? Die eigenen Pfründe zu retten, ist fraglos kein guter Schachzug.

Darüber, dass «Eine Behinderung keine Qualifikation ist» habe ich schon 2012 geschrieben. Aber bei den Institutionen hat man offenbar auch viereinhalb Jahre später immer noch die Vorstellung, «so ein IV-Rentner» könne man wie eine Zimmerpflanze einfach dort hineinstellen, wo die Institution aus Subventionsgründen gerade eine Lücke auffüllen muss. Darum sucht man auch Behindis «IV–Rentner» statt Berufsleute mit entsprechenden fachlichen Qualifikationen.

Vor zwei Jahren schrieb ich anlässlich einer Rede von Bundesrat Schneider-Ammann, in der er auf das Potential von Frauen und älteren Arbeitnehmern hinwies (Stichwort Masseneinwanderungsinititative; Fachkräftemangel), darüber, dass man auch bei Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen vermehrt das berufliche «Potential» für die Bekämpfung des Fachkräftemangels sehen könnte, statt sie (siehe oben) zu «Zimmerpflanzen» zu degradieren.

Nun schreibt die Berner Zeitung am 14.7.2016 unter dem Titel «Damit angeschlagene Personen im Job bleiben»:

Zwei grosse Potenziale hat Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann dazu eruiert, den herrschenden und vor allem drohenden Fachkräftemangel zu beheben: ältere Arbeitnehmer und Frauen.

Für Martin Kaiser vom Schweizerischen Arbeitgeberverband in Zürich existiert mindestens noch ein weiteres Reservoir, das es besser auszuschöpfen gilt: Behinderte. Oder präziser: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung gefährdet sind, den Arbeitsplatz zu verlieren und in die Abhängigkeit der Sozialwerke zu geraten, oder aber aufgrund einer Verbesserung ihrer gesundheitlichen Verfassung das Potenzial haben, wieder teilweise oder ganz im Arbeitsmarkt Tritt zu fassen.

Beim Arbeitgeberverband hat man mittlerweile offenbar mehr verstanden als bei den Institutionen. Die brauchen nochmal ein paar Jahre.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, July 24, 2016 at 08:00PM

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Wie Jura die Verfassungswidrigkeit von Hartz-IV VERDECKT

24.07.2016:

Liebe Freunde - 
 
nachdem meine Klage zur fünften 100%-Sanktion vom Sozialgericht abgewiesen wurde, bin ich jetzt in Berufung gegangen.
 
Während ich in der Klage darauf abziele, dass Hartz IV verfassungswidrig ist, bin ich in der Berufungsbegründung vor allem auf die Art und Weise eingegangen, wie sich das Gericht um eine Stellungnahme drückt. 
 
Die Richter selbst sind in den Fokus genommen.
Es wird gezeigt, was sie tun, um die Verfassungswidrigkeit des Systems zu verdecken.

 
Von daher stellt meine Berufungsklage einen neuen Markstein in meiner Arbeit dar.
 
Zur Berufung geht es
hier >>
 
 


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, July 24, 2016 at 08:35AM

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Samstag, 23. Juli 2016

Darf ich noch Leben?

Nachstehende E-Mail hat mich vorgestern Nacht erreicht. Erschütternd!! Der Verfasser dieses Schreibens ist mit der Veröffentlichung im ivdebakel einverstanden.

„ Sehr geehrte Damen und Herrn. Ich brauche dringend Hilfe. Seit 2008 bin ich ganz invalid. Jetzt hat die Versicherung auf Viertel Rente reduziert. Ich bin 53 Jahre alt. HWS, LWS und ISG 8 Mal operiert. Nach Magenbeipass bin ich stark untergewichtig und bin Herz krank. Kann jemand mir helfen? Darf ich noch Leben? Leider habe ich auch starke Depression. Bitte Hilfe!!!!!

Eine weitere Nachricht erreichte mich heute Abend:

„Sehr geehrte Damen und Herrn. Vielen Dank. Ich bin eine Frau und habe 3 Kinder allein großgezogen war 20 Jahre berufstätig bis dieser Berufsunfall mit 6 Bandscheibenvorfall und ISG ist kaputt. In meine Rücken 3 über große CAGE drin. Mein Arzt sagte, Elefanten CAGE. Ich bin immer noch 100 Prozent Arbeitsunfähig. Was soll ich tun? Die IV will mich entsorgen. Bin ich nicht mehr wert? “

ivdebakel ist überzeugt, dass es sehr viele von der IV Betrogene und in die Armut Getriebene gibt, die es nicht schaffen, sich mit ihrem Schicksal an die Öffentlichkeit zu wenden.

Im Einzelnen hat der/die Betroffene keine Chance, seine Hilferufe verhallen ungehört und verstummen. Deshalb nochmals unser Aufruf:  Die Plattform von ivdebakel hat zum Ziel den Betroffenen eine Stimme zu verleihen, so dass die Vielzahl der betroffenen und betrogenen Menschen dem Kampf gegen die staatliche Willkür Gewicht verleihen und die Verantwortlichen zum Handeln veranlassen.

Habt die Courage und veröffentlich euer Schicksal hier im ivdebakel.



Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, July 23, 2016 at 08:16PM

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Jobcenter: 1,5 Milliarden Euro aus Hartz IV Topf in Verwaltung umgeschichtet

Eigentlich ist dieses Geld für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen im Hartz IV Bezug vorgesehen. Eigentlich. Insgesamt geht es um eine Summe von 1,5 Milliarden Euro, die die Jobcenter in den letzten drei Jahren aus dem Hartz IV Fördertopf umgeschichtet haben um damit ihre eigenen Verwaltungskosten zu decken. Das ist schon eine gewaltige Summe, die von den Jobcentern umgeschichtet wurde. In den […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, July 23, 2016 at 02:41PM

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Freitag, 22. Juli 2016

TERRORAKT IN MÜNCHEN?

22.07.2016:
 
TERRORAKT IN MÜNCHEN?

Für jedes Terror-Opfer in Deutschland können wir uns direkt bei Frau Merkel, Herrn Gauck und Frau von der Leyen bedanken! Ich meine nicht, wegen der Flüchtlingsaufnahme, sondern wegen der verfassungswidrigen und völlig hirnlosen Auslandseinsätze der Bundeswehr!

- Frau Merkel, Herr Gauck, Frau von der Leyen ...
Sie übernehmen ja jetzt überall so fleißig "Verantwortung in der Welt".
Mit Waffen statt durch Aufklärung!
Als Ami-Vasallen statt als souveräne, ihrer Geschichte, den Menschenrechten und der Verfassung verpflichtete Nation.
Würden Sie jetzt bitte auch Verantwortung für die dann selbstverständlich bei uns anfallenden Toten durch die entstehenden Terrorakte übernehmen?
 
Mein Mitgefühl geht an die Toten und an die Menschen, mit denen sie in Verbindung stehen.
MEIN ZORN GEHT VOR ALLEM AN SIE!

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-schuesse-in-olympia-einkaufszentrum-a-1104387.html 
 
              


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, July 22, 2016 at 10:35PM

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Hinz&Kunzt und Hansetipp legen Unstimmigkeiten bei

Hinz&Kunzt wurde in den vergangenen Wochen wiederholt von einem Gratismagazin angegriffen. Dabei ging es vor allem um unsere dringend notwendigen Rücklagen. Nun gibt es eine Einigung. Die Gratiszeitung Hansetipp hat uns vor allem wegen unserer (für uns dringend notwendigen) Rücklagen unter Beschuss genommen. Um unsere Verkäufer zu schützen, den sozialen Frieden zu erhalten und nicht zuletzt […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, July 22, 2016 at 05:29PM

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Erste mobile Tafel gestartet

Essen auf Rädern: Die Hamburger Tafel und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) haben ihre erste mobile Ausgabestelle eröffnet. Jeden Montag um 15.30 Uhr verteilen ehrenamtliche Helfer am Holstenkamp 119 gespendete Lebensmittel aus einem Fahrzeug heraus. In der Startphase besteht der mobile Stand noch aus einem Kastenwagen, Tapeziertischen und Schirmen. Darüber hinaus sucht der ASB Sponsoren, um einen größeren […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, July 22, 2016 at 02:40PM

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Donnerstag, 21. Juli 2016

No Müll today!

Leben, ohne Müll zu produzieren – Vanessa Riechmann und Erdmuthe Kriener schaffen das. Fast zumindest. Ihr monatlicher Abfall passt in ein Marmeladenglas. Wir wollten wissen, warum die beiden Hamburgerinnen müllfrei leben wollen und wie das funktioniert. (aus Hinz&Kunzt 281/Juli 2016) Vanessa Riechmann kann Menschen verstehen, die sie für eine Spinnerin halten. „Manchmal denke ich auch, […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, July 21, 2016 at 10:52AM

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Dienstag, 19. Juli 2016

Arbeitsscheu Agentur

Hartz IV Über die brandgefährlichen Implikationen „moderner“ Arbeitsmarktpolitik.

„Erwerbsfähige, die angebotene Arbeitsplätze zweimal ohne berechtigte Gründe abgelehnt oder die Arbeit zwar aufgenommen, aber ohne stichhaltigen Grund wieder aufgegeben haben, sind der Gestapo zu melden. (…) Diese Menschen sind in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen. Vor allem sind hier zu berücksichtigen: Landstreicher, Bettler, Asoziale, Zigeuner und nach Zigeunerart herumstreunende Personen (…), die gezeigt haben, dass sie sich in die Ordnung der Volksgemeinschaft nicht einfügen wollen.“

Heinrich Himmler in einem Schnellbrief-Erlass am 1.6.1938, zitiert aus Peter Longerich-„Heinrich Himmler-Eine Biographie“.

Der Leser mag nicht erschrecken, dass zum Auftakt dieses Eintrages ein derart streitbarer Charakter zitiert wird. Dieses etwas krude Auftaktzitat darf der Leser in einem beißend grellen Lichte lesen, wenn er bedenkt, dass die „moderne“ deutsche Arbeitsmarktpolitik anno 2011 weiterhin unbeirrt auf die massive Mobilisierung der von vornherein als „arbeitsscheu“ Verdächtigten durch den Staat setzt. Dem „modernen“ Staat ist keine „Arbeits-Massnahme“ (die sich bereits im „Dritten Reich“ haargenau so nannte) zu schade, den doch nach der reinen Lehre eigentlich mündigen, aber derzeit arbeitslosen Bürger zu schikanieren und zu malträtieren. Der Hartz-IV-Empfänger ist von vornherein verdächtig und hat, ohne Chance auf eine faire Diskussion auf Augenhöhe, von allem Anfang an eine zweifelhafte Bringschuld. Eines der ersten Essentials, welches ihm der sogenannte Arbeitsvermittler beim Erst-Antrag beibringen wird, ist die Pflicht nach Sozialversicherungsgesetzbuch, dass er im Grunde unrechtmässige Leistungen bezieht, für deren Bezug er im Gegenzug unbedingt, schnellstmöglich und unter maximaler Zumutung eine neue Arbeit zu finden hat. Unterschwellig wird dem Sozialgeldempfänger suggeriert, dass er vom gesunden Volkskörper zehrt und somit (und das Wort ist „dank“ BILD und anderen Hetz-Blättern wieder erstaunlich salonfähig geworden): ein „Sozialschmarotzer“. Auch wenn kein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit das derart explizit ausdrücken würde.

1938 hatte der „Reichsfuehrer-SS“ Heinrich Himmler eine famose Idee: zur Totalisierung der kurz vor dem Eintritt in den Krieg stehenden deutschen Wirtschaft gälte es ALLE verfügbaren Arbeitskräfte zu maximalisieren und auszuschöpfen. Ein Ansatz war auch, das Freisein von Arbeit zu einem Verbrechen qua definitionem auszuküren: wer also nicht arbeitete oder frei umherzog, wurde gebrandmarkt als „Asozialer“, als und dies durchaus wörtlich: „Sozialschmarotzer“, ein gefährlicher Parasit am eigentlich gesunden „Volkskörper“. Im Zuge dieser Bemühungen schuf Himmler ein Projekt, dem er sich nun mit Feuereifer zu wandte: das sogenannte „Projekt“ mit der etwas krumm klingenden Bezeichnung: „Arbeitsscheu Reich“.

Menschen, die als „Asoziale“ stigmatisiert wurden, die nach heutigen Begriffen psychisch krank waren, wurden demgemaess in KZ’s zur Zwangsarbeit eingezogen (eben den sogenannten „Massnahmen“ und man beachte übrigens wie inflationär die Agentur für Arbeit diesen Begriff in ihren Info-Broschüren benutzt), sie waren vogelfrei und konnten jederzeit nach einem „Sondererlass“ (oftmals sogar ohne einen solchen aus reiner Willkür) wegen Faulheit (!) erschossen werden.
Meine eigene Erfahrung mit der Agentur ist zB, dass ich damals, als ich mich für ein halbes Jahr selbst auf Hartz IV begeben und mir irgendwann die Schmach antun musste, meiner „Vermittlerin“ zu erklären, dass mir aus psychischen Gründen das ganze Verfahren absolut gegen den Strich geht (ich hatte zuvor allerdings auch ganz offen, unbedarft und überzeugt politisches Widerstreben ins Rennen geführt), sie mir erklärte, ich müsse erkennen, dass ich fortan vorrangig den Fokus auf den Erwerb eines neuen Jobs zu legen habe oder auf klardeutsch übersetzt:

„dass es Ihnen angeblich psychisch nicht gutgeht, habe ich ueberhoert, Sie fauler Sack, suchen Sie sich einen Job und es geht Ihnen wieder besser.“

Ja, da habe ich sofort bei mir bemerkt: vielleicht ist aufgezwungene Arbeit doch ein wahres Therapeutikum, vielleicht macht Arbeit, zumal nach allen Gesetzen des Neoliberalismus, doch frei und unbeschwert. „Arbeit macht frei“, dieses ermutigende Spruchband könnte nach der bestechenden Alleinstellung der Arbeit doch über allen Agentur-Eingängen stehen, so dachte ich mir.

Absolut gaensehauterregend ist die (wenn auch unbewusste) Kontinuitaet quasi-faschistischen Denkens, das hinter dieser Glorifizierung der Arbeit als politisch-soziales Allheilmittel steckt und die strenge und konsequente Sanktionierung bei Nicht-Beachtung des auferlegten Prinzips. Heutzutage führt der Weg der sanktionierten Faulheit zwar nicht mehr ins Arbeitslager und zur Gestapo, sondern in die kalte Überlassenheit der Markt-Gescheiterten, man wird dann eben zum Paria, zum Ausgestossenen, zum Vagabunden und Landstreicher. Man wird nur abgestempelt und von den Medien stigmatisiert und marginalisiert als asozialer Einzelfall, als Schädling am bundesrepublikanischen und doch eigentlich so gesunden Volkskörper. Vorzeige-Asoziale werden als gewünschte Marionetten dieses Zerrbildes im Fernsehen vorgeführt, quod erat demonstrandum. Die wiederum schüren einen Zorn der immer so leicht zu erregenden Mittelschicht, die sich absolut bestätigt sieht in ihrer beschränkten Weltsicht: für sie ist der Hartz IV-Empfänger per se asozial, die alleinerziehende Mutter, die „Leistung“ bezieht, eine arbeitsscheue Halbmutter, die schon das nächste asoziale Individuum auf Staatskosten heranzieht.

Besorgniserregend ist beim Blick auf die „moderne“ Arbeitsmarktpolitik der Bundesrepublik, dass der freie Bürger als souveränes Individuum als Empfänger staatlicher Transferleistungen von einem Moment auf dem anderen zum verwalteten und zur Disposition stehenden Objekt verkommt. Die Transferleistung ist plötzlich nicht mehr „Wohlfahrt“ und somit eine säkularisierte Form staatlicher milder Gabe, sondern eine Art von Minimal-Alimentation, die von vornherein grobe Verdächtigungen gegen das verwaltete Objekt, den Transferempfänger, aussendet.

Zur Disposition steht der Transferempfänger in ALLEN Belangen: fast jeder Job ist zunächst einmal zumutbar, die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er Leih-/Zeitarbeiter wird und von dem Personaldienstleistungsunternehmen nach freier Verfügung hin und her disponiert wird und, sollte der Empfänger partout nicht arbeiten können/wollen, steht er zur gesellschaftlichen Disposition: dann erfolgt die Leistungssperre, der unausgesprochene Ausschluss aus der Gesellschaft, die „dispositio“, die der Lateiner mit „Entfernung“ übersetzt. Man beachte auch, dass „waste disposal“ im Englischen „Mülldeponie“ bedeutet. Der Mensch ist zu Müll geworden, seine Arbeitskraft erschöpft und womöglich ausgebeutet, das nunmehr asoziale Element wird der kalten und „bereinigenden“ Hand des Marktes überlassen. Diesselbe Hand wischt den nunmehr Verfemten leichterdings an den alleräussersten Rand der Gesellschaft.

Zuvor muss(te) sich der Arbeitslose einem inquisitorischen Verfahren stellen, dass ihm explizit mitteilte, dass er auf Staatskosten, ja: auf Kosten seiner Mitbürger lebt. Er musste gewaltige voluminöse Anträge ausfüllen, die ihm Schikane dünkten und immer wieder Termine erdulden („wir üben jetzt mal wieder Frühaufstehen“) und Massnahmen mitmachen, die seiner Disziplinierung und dem unausgesetzen ergonomischen Training dienten (die Wehr-Ertüchtigung für den Arbeitsmarkt). Jede Bewegung aus der Heimatstadt sollte, nach der reinen Lehre, der Agentur mitgeteilt werden und die Erlaubnis eingeholt werden. „Unerlaubtes Fernbleiben“ oder „nichtmitgeteilte Fremdortaufenthalte“ werden umgehend mit Leistungseinschränkung nach Paragraph XY Sozialgesetzbuch oder Leistungsentzug geahndet.

„Die öffentliche und private Fürsorge hatte sich in der NS-Zeit grundlegend gewandelt. Immer mehr ging von Fürsorgeinstitutionen nicht mehr Schutz, sondern Bedrohung für Hilfesuchende aus.“ ..

..zitiert aus: Wolfgang Ayass, „Die Aktion Arbeitsscheu Reich“.

Wenn ein demokratischer Staat beginnt, die Arbeitslosigkeit zwar nicht ausgesprochen, aber doch im fortwährend stummschweigenden Sub-Kontext zu kriminalisieren und man dann sieht, dass sich Regierungs- und Oppositionsparteien (im übrigen weiterhin ergebnislos) um eine Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes um 5 Euro (Regierung) oder 11 Euro (juppieh! Opposition) streiten und NICHT etwa um den generell gewaltigen Änderungs- und Abschaffungsbedarf dieses absolut fehlgeschlagenen und menschenverachtenden Projektes „Agenda 2010“, drohen unserer Gesellschaft rohe und düstere Zeiten. Wir hatten das alles schon einmal…

„F. ist ein arbeitsscheuer Mensch. Er lebt planlos im Lande herum und lebt vom Betteln. Einer geregelten Arbeit ist er bisher noch nie nachgegangen. Die Allgemeinheit muss vor ihm geschützt werden.“

So lautete die vollständige Begründung der Kriminalpolizeistelle Kassel im Haftbefehl gegen einen 27-jährigen Bettler im Juni 1938. Die vier knappen Sätze waren ein Todesurteil. F. starb drei Jahre später im Konzentrationslager Gusen, einem Nebenlager von Mauthausen.

Zitiert aus: Wolfgang Ayass, „Die Aktion Arbeitsscheu Reich“.

…nächstens leider mehr…

Quelle: via @freitag.de

 



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Retweeter, July 19, 2016 at 06:05PM

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In eigener Sache

Lange haben wir gedacht, wir könnten die Probleme alleine lösen, mit denen wir uns gerade konfrontiert sehen: Aber immer wieder werden Hinz&Künztler von Verkäufern des Straßen Journals verdrängt oder bedroht. Um unsere Verkäufer zu schützen, den sozialen Frieden zu erhalten und nicht zuletzt einen Imageverlust abzuwenden, haben wir uns entschieden, aktiv an die Öffentlichkeit zu […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, July 19, 2016 at 03:50PM

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Wir sagen Nein! Muster einer Verfassungsbeschwerde zu den geplanten Hartz IV Verschärfungen

altonabloggt

Justitia

Am 8. Juli 2016 hat der Bundesrat dem „Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht“ zugestimmt. Der Tag der tatsächlichen Umsetzung ist bis dato noch nicht bekannt. Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist ebenfalls noch nicht öffentlich. In der Ausschuss-Drs. 18 (11) 649 heißt es: „Das 9. SGB II-Änderungsgesetz wird voraussichtlich am 01.08.2016 in Kraft treten“ (S. 64).

Die Gesetzänderungen in Hartz IV werden starke repressive Auswirkungen auf die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten haben (siehe hierzu auch vorangegangene Berichte). Die geplanten Änderungen können wir nicht mal einfach so rückgängig machen. Allerdings können Betroffene, die Arbeitslosengeld II beziehen, in den schriftlichen Widerstand gehen und ihren Unmut äußern. Die derzeitige Gesetzgebung bietet eine sog. Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.

Demnach kann:

„Jedermann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten verletzt glaubt“. 

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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, July 19, 2016 at 10:59AM

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Herr K. – Eine Affäre mit dem Sozialamt

Als Empfänger von staatlicher Grundsicherung im Alter müsste sich Herr K. auf existenziell sicherem Grund wähnen. Doch für ihn tut sich ein Abgrund auf. Wenn er alle Ein- und Ausgaben korrekt angibt, ist der finanzielle Ruin kaum abzuwenden.
In die Rolle des Bittstellers beim Sozialamt gedrängt, fühlt er sich ungerecht behandelt. Als die Behörde Sozialleistungen von ihm zurückfordert, setzt er sich entschlossen zur Wehr. Der Fall eskaliert. Das Feature dokumentiert die jahrelangen Auseinandersetzungen und gibt einen Einblick in das Leben eines Sozialrentners. Dabei wird auch das durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse produzierte System von Altersarmut und Grundsicherungsabhängigkeit mit all seinen bürokratischen Regelungen und Restriktionen hinterfragt.

Quelle: via @Wdr.de, ausgestrahlt am 17.Juli.2016, July 19, 2016 at 10:55AM

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