Sonntag, 12. Juni 2016

Warum die IV keine «Behindertenversicherung» (mehr) sein soll

Anders als der Bundesrat in seiner Motionsantwort von 2010 halte ich es für für eine gute Idee, die Invalidenversicherung in «Erwerbsunfähigkeitsversicherung» umzubenennen – und ich halte es sogar für eine noch viel bessere Idee, die EUV dann auch inhaltlich ihrem neuem Namen entsprechend umzugestalten.

Die Haltung «Irgendwas mit Behinderten? Dafür ist die IV zuständig» ist nach wie vor weit verbreitet. Beispielsweise wenn in einer Gemeindeversammlung (allerdings erfolglos) gegen den Einbau eines Liftes ins Schulhaus votiert wird:

Der Lift sei erst einzubauen, wenn von der Schule wegen eines behinderten Kindes wirklich das Bedürfnis bestehe, wurde gefordert: Dann helfe auch die Invalidenversicherung bei der Finanzierung.

Das mag im Kanton Bern (noch) der Fall sein, andere Kantone (z.B. Zürich) kennen in ihrer Gesetzgebung bereits eine Pflicht zur hindernisfreien Umgestaltung der (bestehenden) öffentlichen Gebäude. Das heisst, dort trägt die Gemeinde und nicht die IV die Umbaukosten. Eigentlich sollte das überall selbstverständlich sein.

Wenn aber sogar die INSOS-Präsidentin vorschlägt, die Invalidenversicherung künftig VMB (Versicherung für Menschen mit Beeinträchtigung) zu nennen, zeugt das von einem grossen blinden Fleck im Bezug auf sich bereits im Gange befindliche gesellschaftliche Veränderungen. Seit der Neugestaltung des Finanzausgleiches (NFA) 2008 ist auch die Beschulung von Kindern mit Behinderung nicht mehr Aufgabe der IV, sondern der Kantone. Die Zuständigkeit liegt damit dort, wo sie hingehört: bei den Bildungsdirektionen. Und nicht bei der «Behindertenversicherung».

Bei einer konsequenten Umgestaltung der IV zu einer EUV könnten weitere EUV-fremde Bereiche an andere Akteure übertragen werden. Es ist nicht nachvollziehbar (ausser historisch), weshalb eine EUV eine extra «Behindertenmedizin» (z.B. Behandlung von Geburtsgebrechen) finanzieren sollte. Medizinische Behandlungen (sowie Hilfsmittel wie Prothesen, Rollstühle, Hörgeräte) sollten über die obligatorische Krankenpflegeversicherung gedeckt werden.

Mir ist völlig klar, dass dieser Vorschlag (noch) keine Chance hätte. Dazu ist die KK-Lobby im Parlament viel zu stark. Ausserdem: Omg! NOCH höhere KK-Prämien! (Die IV bezahlte 2015 für medizinische Massnahmen 820 Mio und für Hilfsmittel 205 Mio). Auch die Behindertenorganisationen würden aufschreien, denn bei IV-Leistungen gibt es natürlich keine Selbstbehalte und bei den KK schon. Allerdings wurden die Adressaten der Vernehmlassung zur 7. IV-Revision gefragt:

Sind Sie einverstanden mit der Anpassung der IV-Leistungen bei Geburtsgebrechen an die Kriterien der Krankenversicherung (…) welche Kosten übernommen werden?

Da stellt sich dann schon die Frage, wozu die Geburtsgebrechenliste der IV überhaupt noch dient und ob damit nicht sowieso die Überführung der Kosten in die obligatorische Krankenpflegeversicherung eingeleitet wird.

Auch bei den Beiträgen an Organisationen der privaten Invalidenhilfe nach Art 74 IVG ist bei diversen Leistungsempfängern fragwürdig, warum sie Unterstützung der IV erhalten (Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz, Aidshilfe Schweiz, Dachorganisation der Suchthilfe ect.). Viele Organisationen sollten eher (nur) vom BAG unterstützt werden (Rheumaliga, Krebsliga) oder von ganz anderen Trägern aus dem Bereich Sport (Plusport Behindertensport Schweiz) oder Bildung (Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik SZH, SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG).

Bei einer konsequenten Ausrichtung der EUV dürften dann eigentlich fast nur noch die «Stiftung Profil – Arbeit & Handicap» und «IPT – Fondation Intégration pour tous» EUV-Beiträge erhalten. Alle anderen Organisationen müssten die Finanzierung ihrem Unterstützungsangebot gemäss neu organisieren. «Irgendwas für Behinderte» reicht dann nicht mehr; ist es was gesundheitliches (-> BAG), Sport? Bildung? Bitte an die entsprechenden Stellen wenden.

Ja, das ist mühsam. Nein, das wollen die entsprechenden Organisationen nicht. Die Rundumsorglos-Unterstützung-Beiträge des BSV sind halt schon bequem. Aber auch genau das Gegenteil von zu Ende gedachter Inklusion. Zugang zu Bildung, Sport, Informationen, medizinische Versorgung u.s.w. sind keine spezifischen «Behindertenprobleme». Sie als solche zu behandeln (und zu finanzieren) ist nicht inklusiv.

Mir ist bewusst, dass es ca. 100’000 Einwände gegen eine solche Umgestaltung gibt. Aber der Untertitel des Blogs heisst ja nicht «Pfannenfertige Lösungen für die IV» sondern «Notizen zu …». «Notizen» wie in «Kann man ja mal drüber nachdenken» und es dann interessant, nicht so gut oder extrem doof finden. Und wenn man möchte, kann man seine vielviel besseren Ideen auch in der Kommentarfunktion unter dem Artikel kundtun.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, June 12, 2016 at 07:50PM

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