Dienstag, 28. Juni 2016

Hartz IV: Jobcenter hat keinen grenzenlosen Auskunftsanspruch

Das Jobcenter kann von einem unterhaltspflichtigen Vater keine Auskunftspflicht über dessen Einkommen- und Vermögensverhältnisse verlangen, sofern die Eltern getrennt sind und nur die Mutter im Hartz IV Leistungsbezug steht – nicht aber der Sohn, urteilte das BSG am 23.06.2016. Jobcenter fordert Vermögenseinsicht Zum Fall: Kläger war ein Vater, der seinem Sohn aufgrund eines familiengerichtlichen Vergleichs Unterhalt zahlte. Mutter und Sohn […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, June 28, 2016 at 04:11PM

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