Samstag, 2. April 2016

Prozess vor dem Oberlandesgericht: Keinen Job bekommen: Arbeitsloser klagt gegen Jobcenter – München – Abendzeitung München

Keinen Job bekommen: Arbeitsloser klagt gegen Jobcenter

Sophie Anfang, 01.04.2016 10:15 Uhr

Der Kläger vor Verhandlungsbeginn am Oberlandesgericht. Foto: anf

Denn die Arbeitsagentur soll schuld daran sein, dass er keine Stelle bekommen hat. Jetzt hat der Mann geklagt.

München – In Heinz Schmid (Name geändert) scheint es zu köcheln. Zumindest wirkt es von außen so. Nicht einmal einen Meter von ihm entfernt, im Zeugenstand, sitzt Erik W., ein Autohändler, der ihn nicht einstellen wollte. Nur etwas weiter seine Prozessgegner, Vertreter des Jobcenters Lindau, die Schmid dafür verantwortlich macht.

2010 war Schmid auf der Suche nach Arbeit. In fünf Fällen soll es an der Arbeitsagentur gelegen haben, dass es mit der Anstellung nicht geklappt hat. Entweder weil Zuschüsse an die potenziellen Arbeitgeber nicht gewährt oder Anträge zu spät versandt wurden. So sagt es Schmids Anwalt, Thomas Roder. Das stimmt nicht, sagt hingegen das Jobcenter Lindau.

Er fordert 60 000 Euro Schadensersatz

Schmid ist vor Gericht gezogen. Er will 60 000 Euro Schadenersatz. Das sei das Gehalt, das er hätte verdienen können, hätte das Jobcenter nicht die Fehler gemacht, die es laut Schmid gemacht hat. Vor dem Landgericht Kempten ist er gescheitert.

Jetzt also das Oberlandesgericht (OLG). Schmids Berufung. Hier geht es nur noch um einen dritten von Schmids Vorwürfen an die Arbeitsagentur, bei den anderen beiden sieht das OLG keinen Verhandlungsbedarf mehr: In einem Telefonat mit dem Autohändler Erik W. soll eine Sachbearbeiterin im Jobcenter Schmid als „Prozesshansl“ dargestellt haben – deshalb habe W. Schmid nicht einstellen wollen.

W. muss also nun im Zeugenstand darüber berichten, warum er Schmid nicht engagieren wollte. Er habe eine Initiativbewerbung von ihm bekommen, berichtet W.. „Mir war nicht wohl bei der Geschichte.“ Die Unterlagen gefielen ihm nicht, er sandte sie zurück. Weil er aber lange niemanden für den Verkauf fand, habe er schließlich doch mit Schmid gesprochen, nachdem dieser sich erneut bei ihm beworben hatte.

Schmid sollte am 3. Januar 2011 bei ihm vorbeikommen. Aber er kam nicht und sagte auch nicht ab. „Wäre er da gewesen, hätten wir einen Vertrag gemacht.“ Aber so? W. rief beim für Schmid zuständigen Jobcenter an und sagte, dass er kein Interesse mehr habe, W. einzustellen. Was er mit der Sachbearbeiterin sonst besprochen habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Schmid hört W. unruhig zu. Die Beiden teilen eine gerichtliche Vorgeschichte. Im Zuge eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht musste W. an Schmid 6000 Euro zahlen. Schmid hatte W. verklagt, weil dieser zugesagt hatte, ihn einzustellen, und das nicht tat. Laut Schmid hat es die Vereinbarung, er solle am 3. Januar anfangen, so nicht gegeben. W. hätte sich vielmehr noch mal bei ihm melden sollen: „Er meinte, ich komme auf Sie zu.“

Der Vorsitzenden Richter Thomas Steiner sieht das nicht als belegt an. Das OLG weist die Berufung zurück. Schmid könne seine Vorwürfe nicht beweisen. Es falle ihm nicht leicht, jemandem so etwas ins Gesicht zu sagen, bemerkt Steiner noch: „Aber Sie müssen sich dem stellen, dass es nicht an Machenschaften eines Jobcenters liegt, sondern an Ihrem Auftreten, dass Sie nicht eingestellt wurden.“

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Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert


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Quelle: via @Norbertschulze, April 02, 2016 at 11:20PM

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