Dienstag, 1. März 2016

Dr. Jeremy Stephenson - Gerichtspräsident am Basler Appellatuionsgericht

2008 hatte Staatsanwältin Eva Eichenberger sämtliche Strafverfahren gegen die Staatsfunktionäre des Basler Erziehungsdepartements, die Lehrer H. als potenziellen Selbstmörder und potenziellen Amokläufer verleumdet hatten, abgewürgt. Anstatt Anklage gegen die arglistige Mobbing-Crew zu erheben, dreht die Staatsanwältin einfach den Spiess um und bastelte eine 350-Seitige Anklageschrift gegen Lehrer H., dessen Meinungsäusserungsfreiheit sie in eine angeblich planmässige Verleumdung pervertierte. Sämtliche Fakten, die beweisen, dass die Entlassung des Lehrers planmässig mittels unwahren Behauptungen diverser Staatsfunktionäre erfolgt war, wurden zu angeblichen Verleumdungen pervertiert. In der Gerichtsverhandlung am Basler Strafgericht verweigerte der zuständige Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann dem angeschuldigten Lehrer, dessen Äusserungen als wahr zu beweisen und verurteilte diesen zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und einer sofortigen Sicherheitshaft von 90 Tagen. Noch am ersten Tag seiner Haft, erstatte Lehrer H. Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann. Als Reaktion auf diese Strafanzeige erstatte Staatsanwältin Eva Eichenberger insgesamt 4 Strafanzeigen gegen Lehrer H., der allerdings nach 20 Tagen aus der Sicherheitshaft entlassen wurde. Aufgrund der Tatsache, dass Eva Eichenberger seit 2007 nur einseitig zum Nachteil von Lehrer H. ermittelt, stellte lic. iur. Christian Kummerer ein Ausstandsbegehren gegen die verfahrensleitende Staatsanwältin. Das Ausstandsbegehren landete ausgerechnet bei Dr. Jeremy Stephenson, der in seinem früheren Amt als Strafgerichtspräsident dem Lehrer ein Hausverbot am Strafgericht angedroht hatte, weil dieser sich angeblich "ungebührlich" über Staatsanwältin Eva Eichenberger geäussert haben soll. Der Standpunkt von Dr. Jeremy Stephenson überrascht daher nicht. Wörtlich schreibt er in seinem Entscheid vom 13.1.16:

"Das erst am 25. August 2015, mithin erst sieben Wochen nach Kenntnis des Ausstandsgrundes durch den Gesuchsteller und drei Wochen nach Kenntnis durch dessen Rechtsvertreter, eingereichte Ausstandsbegehren ist daher im Licht der zitierten Bundesgerichtspraxis klar verspätet."

Für diese billige Begründung werden dem Lehrer erneut Kosten von Fr. 500.-- aufgebrummt! Warum soll das Ausstandsbegehren verpätet eingereicht worden sein? Bis auf den heutigen Tag wurde Lehrer H. die Akteneinsicht in die vier von Eichenberger verbrochenen Strafanzeigen verweigert. Der zuständige ausserordentliche Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger, der die beiden mutmasslichen Terroristen beim Flugzeugabsturz in Würenlingen hat laufen lassen, hält sich bedeckt. Er lässt vom Bundesstrafgericht abklären, ob die neuen Strafanzeigen gegen Lehrer H. von der Basler oder der Baselbieter Justiz behandelt werden sollen. Zu den Strafanzeigen gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und gegen Dr. Lucius Hagemann wurde Lehrer H. vom ausserordentlichen Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger bis auf den heutigen Tag nicht befragt. Mit seiner billigen Begründung hat Dr. Jeremy Stephenson seine Würdigung auf diesem Blog redlich verdient.

Weg mit der #behoerdenwillkuer und der #zensur

Quelle: via @Behoerdenmobbing, March 01, 2016 at 12:32PM

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