Donnerstag, 18. Februar 2016

Ab 01. August 2016 »Zweites Sanktions-Regime«

»Zweites Sanktionsregime«

Verbände warnen vor Hartz-IV-Reform. Künftig könnten die Ämter Geld zurückverlangen, wenn Bezieher einen Arbeitsplatz »selbstverschuldet« verlieren

Von prekärer Arbeit bald in abermals gekürzte #Hartz-IV-Sätze? Hier arbeitet ein Beschäftigter beim Online versandhändler Amazon in Brieselang (November 2013)

Am 1. August soll die lange diskutierte Hartz-IV-Reform an den Start gehen. Mit »Rechtsvereinfachungen« will #Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Jobcenter von einem Teil der #Mammutbürokratie entlasten. Nicht nur in #Erwerbslosenverbänden, die seit 2013 vor verkappten Verschärfungen warnen, regt sich Widerstand. Auch die #Jobcenter-Personalräte kritisieren die Pläne in einem aktuellen Brief als unwirksam. Aus dem Schreiben zitierte die #FAZ (Montagausgabe), der Brief liegt auch jW vor. In ihm heißt es, ein Teil der Änderungen, wie längere #Bewilligungszeiträume, würden teils schon praktiziert. Andere, etwa monatliche statt vierteljährliche »Datenabgleiche« bei Klienten, erhöhten den Aufwand sogar. Das geplante Gesetz sei »noch nicht einmal ein #Reförmchen«, monieren die Personalräte.

Auf eine besondere Tücke im #Änderungsentwurf weisen der #Sozialrechtler Harald Thomé und die frühere #Jobcentermitarbeiterin und Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann (Die Linke) hin. Die Verfasser des Papiers hätten »ein zweites Sanktionsregime« konzipiert, so die Kritiker. Gemeint sind sogenannte #Ersatzansprüche der Jobcenter gegen Hartz-IV-Bezieher »bei #sozialwidrigem Verhalten«.

Schon jetzt regelt das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) im Paragraphen 34: Leistungen sind zurückzuzahlen, wenn der Bezieher seinen Bedarf »vorsätzlich, grob fahrlässig und ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat«. Mit dem jW vorliegenden Gesetzentwurf vom Dezember will die Koalition diese Passage erweitern. Demnach sollen Jobcenter auch Leistungen zurückfordern, »wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde«. Derlei Ansprüche kann die Behörde bis zu drei Jahre nach dem zur Last gelegten »Vergehen« stellen. Eine Verjährungsfrist von vier Jahren schließt sich an.

Konkret bedeutet das: Hat ein Klient ein Arbeitsangebot abgelehnt, dürfte die Behörde ihm künftig den somit nicht erhaltenen Lohn vom #Hartz-IV-Satz – derzeit 404 Euro für Alleinstehende – abziehen. Und zwar zusätzlich zu deshalb bereits verhängten Sanktionen, die das ausbezahlte Geld um 30, 60 oder gar 100 Prozent kürzen. Dasselbe soll gelten, wenn das Jobcenter einem Klienten vorwirft, eine Kündigung selbst verschuldet zu haben.

Außerdem haben die Verfasser einen weiteren Zusatz in den Entwurf eingebaut, wonach Jobcenter selbst Sachleistungen zurückverlangen dürften. Diese Sachleistungen können Betroffene beantragen, denen die ausbezahlten Gelder bereits um über 30 Prozent gekürzt wurden. Wenn überhaupt, gewährt das Amt dann #Lebensmittelgutscheine. Die habe der zur Erstattung Aufgeforderte ebenfalls »zurückzugeben oder in Geld zu ersetzen«.

Inge Hannemann plädiert für mehr Gegenwehr. Derzeit würden nur etwa fünf Prozent widersprechen und klagen. Mit der neuen Hilfeplattform »sanktionsfrei.de« wollen sie und ihr Mitstreiter Michael Bohmeyer das ändern. Sie sammeln Spenden, um das Projekt virtuell und personell zu realisieren. Bis Mittwoch hatten mehr als 800 Unterstützer gut 23.000 Euro eingezahlt. Später wollen sie Sanktionierte nicht nur bei Klagen, sondern auch finanziell unterstützen.

Christian Westhoff, Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), bestritt indes gegenüber jW, dass der Ausbau der #»Ersatzansprüche« mit Sanktionen gleichzusetzen sei. Vielmehr würden Vorschriften »klargestellt«. Außerdem seien Jobcenter angehalten, Forderungen maximal in Raten von 30 Prozent des #Regelsatzes von der Grundsicherung abzuziehen. Dies aber regelt weder das alte noch das neue Gesetz, vor Gericht kann sich ein Betroffener nicht darauf berufen. Letztlich, so Westhoff, entscheide die Behörde »immer im Einzelfall unter Würdigung der individuellen #Umstände«.

Quelle:

https://www.jungewelt.de/2016/02-18/021.php?sstr=hartz%7CIV

Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert


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Quelle: via @Norbertschulze, February 18, 2016 at 06:56PM

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