Dienstag, 8. September 2015

Herdprämie: Erziehungsgeld darf in Thüringen nicht auf Hartz 4 Bezüge angerechnet werden

Im Gegensatz zur Regelung auf bundesweiter Ebene hat das Sozialgericht (SG) in Thüringen jüngst entschieden, dass das Erziehungsgeld des Landes Thüringen nicht auf ALG II-Bezüge angerechnet werden darf (Az: L 9 AS 1530/12).

Das Landeserziehungsgeld ist eine mit dem Betreuungsgeld des Bundes vergleichbare, jedoch davon unabhängige, zusätzliche Leistung. Der Bundestag wiederum hatte bereits im Jahr 2011 beschlossen, dass die sogenannte Herdprämie des Bundes bei der Berechnung von Leistungen nach SGB II zu berücksichtigen ist.

Sozialgericht Thüringen distanziert sich von Entscheidung auf Bundesebene
In einem Fall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis in Thüringen hatte das zuständige Jobcenter das Landeserziehungsgeld im Jahr 2011 gemäß der Regelung auf Bundesebene als anzurechnendes Einkommen betrachtet. Die Zahlungen wurden somit auf die Hartz 4-Bezüge der Leistungsempfänger angerechnet. Nach der Klage einer Familie schätzt das Sozialgericht schätzte Landeserziehungsgeld nun zwar als eine dem Betreuungsgeld des Bundes ähnliche Leistung ein, erkennt jedoch auch fundamentale Unterschiede zur bundesweiten Herdprämie. Deshalb schätzt das Thüringer Sozialgericht die Regelung des Bundestages von 2011 als ausschließlich für die Bundesregierung gültig ein – nicht aber für die Leistungen, die das Land Thüringen gewährt. Verringerte Bezüge, die durch die Anrechnung des Landeserziehungsgeldes auf Leistungsbezüge entstanden sind, müssen für Betroffene aus Thüringen nun rückwirkend erstattet werden. Im verhandelten Fall bekommt die Familie nun 350 Euro zurück erstattet.

Landeserziehungsgeld in Thüringen
Das Land Thüringen hatte im Jahr 2006 ein Landeserziehungsgeld eingeführt. Dieses wird sowohl an Eltern bezahlt, welche ihr Kind zuhause betreuen als auch für Eltern von Kindern, die nur maximal fünf Stunden am Tag in einer Kindertagesstätte verbringen. Das Landeserziehungsgeld wird ab dem zweiten Lebensjahr eines Kindes ausgezahlt und kann für maximal zwölf Monate gewährt werden.

Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld des Bundes abgeschafft
Die rot-rot-grüne Koalition, die seit Ende 2014 in Thüringen regiert, schaffte das Landeserziehungsgeld ab, da es mit dem Bundeselterngeld bereits eine vergleichbare Leistung gebe. Deshalb konnte die Leistung nur noch bis Ende Juni dieses Jahres und ausschließlich für Kinder, die vor dem 01. Juli 2015 geboren sind, beantragt werden. Das letzte Elterngeld wird somit Mitte nächsten Jahres ausgezahlt.

Auch das vom Bund gezahlte Betreuungsgeld wurde am 21. Juli dieses Jahres per Beschluss des Bundesverfassungsgerichts abgeschafft: Eine derartige Leistung ist nach Einschätzung der Karlsruher Richter Länder- und nicht Bundessache [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, September 08, 2015 at 06:23PM

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