Dienstag, 22. September 2015

Erwerbsloser zeigt Zeitarbeitsfirma Handstad an wegen Ausbeutung der Arbeitskraft aus einer Notlage heraus nach § 233 StGB

Soeben erreicht mich die E-Mail eines findigen Erwerbslosen, der es nur nach drei Bewerbungen innerhalb der Zeitarbeitsbranche auf die sogenannte Schwarze Liste (Blacklist) geschafft hat. Auf diese Liste gelangen nur besonders kritische Bewerber, die der Zeitarbeitsbranche ein Dorn im Auge sind, weil sie sich als Humankapital nicht verwerten lassen.

Nach Insiderinformationen wird die Blacklist vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister inoffiziell per EDV eingepflegt und geführt. Dem Lobby-Verein gehören mittlerweile über 700 Mitgliedsbetriebe an, welche über ein gemeinsames Datenaustausch- und Verbundsystem unter anderem auch Zugriff auf die Blacklist erlaubt.

Mit folgendem Schreiben kommt man unwiderruflich für alle Zeiten auf die Blacklist aller 700 angeschlossenen Zeitarbeitsbetriebe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben erhalte ich von meinem Jobcenter einen Stelleninformationsvorschlag mit dem Zwang per Rechtsfolgenbelehrung mich bei Ihnen bewerben zu müssen, damit ich keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid erhalte.

Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit … in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.  Der Versuch ist strafbar.

Bitte teilen Sie mir  innerhalb von drei Werktagen mit, ob Sie von dieser angebotenen Form der Ausbeutung der Arbeitskraft profitieren wollen oder nicht, damit ggfs. mein Rechtsanwalt Strafanzeige nach § 233 StGB gegenüber Ihrer Firma einlegen kann.

Diese Nachricht ist nur für den o.g. Arbeitgeber bestimmt und enthalten Informationen, die vertraulich sind. Durch deren Übersendung wird nicht auf das Datenschutzrecht am Inhalt oder auf die Vertraulichkeit des Inhalts verzichtet.  Jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe der erlangten Informationen über den o.g. Arbeitnehmer durch den o.g. Arbeitgeber gegenüber Dritten beispielsweise Jobcentern ist unzulässig und wird zu Lasten des o.g. Arbeitgebers zugunsten des o.g. Arbeitnehmers mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 50.000 Euro, zahlbar innerhalb 14 Tagen, fällig.

Gern können Sie meine Daten gegen die Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 50.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Ihrer Adressdatenbank für 12 Monate führen. Die Weitergabe meiner Daten an Dritte ist Ihnen während dieses Zeitraumes und darüber hinaus nicht gestattet. Für die unerlaubte Aufbewahrung meiner Daten werden 500.000 Euro fällig, für die unerlaubte Weitergabe meiner Daten an Dritte werden für jede unerlaubte Weitergabe jeweils 1.000.000 Euro fällig.

Sollten Sie von dem o.g. Angebot keine Verwendung machen, so betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.

Mit freundlichem Gruß

Quelle: via @Aufgewachter



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Retweeter, September 22, 2015 at 07:30PM

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