Donnerstag, 23. Juli 2015

Ralph Boes unterstützen? Warum? Wie?

Ralph Boes (der seit Jahren für mich und hier im Folgenden einfach Ralph ist) kann ja ein schwieriger Kunde sein.

Allerdings nicht fürs Jobcenter Mitte*. Das Jobcenter Berlin-Mitte hat gar keine Schwierigkeiten damit, Ralph über Jahre hinweg mit Vollsanktionen zu überziehen.

Kein Wunder, denn im Gegensatz zum “richtigen” Strafrecht, wo Tatbestände vorher vom Gesetzgeber festgelegt werden müssen und anderenfalls keine Strafe möglich ist (auf Latein: “nulla poena sine lege”), ist es im Erwerbslosen-Sonderstrafrecht (“Sozial”gesetz) so, daß strafbewehrte Tatbestände von derselben Person konstruiert werden, die hinterher die Sanktionen veranlaßt. So können die angestellten SanktionärInnen sanktionsbewehrte Tatbestände individuell an ihr persönliches Strafbedürfnis anpassen.

Und wenn Ralph diese Menschen auffordert, seine Grundrechte zu respektieren, schreiben sie ihm einfach, daß sie darüber gar nicht diskutieren: “Ihr Fax vom 12.12.2014 habe ich erhalten. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich zu den von Ihnen gestellten Fragen, die ausschließlich politischen Charakter haben, keine Stellung beziehen werde. Daher ist auch diesbezüglich ein persönliches Gespräch nicht zielführend.” (hier).

Nein, im Jobcenter Mitte kann Ralph nicht als “schwieriger Kunde” gelten.

Auch das Sozialgericht hat keine großen Schwierigkeiten mit Ralph, sieht man einmal von der Tatsache ab, daß er das Jobcenter überhaupt verklagt.

Das muß dort allerdings als problematisch gelten. Seit das Berliner Sozialgericht sich mit den Jobcentern zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen hat, sieht das Gericht nämlich erklärtermaßen mehr die Klagen Erwerbsloser als Problem**, und weniger die von Jobcentern verschuldeten Rechtsbrüche.

Inhaltlich bieten Ralphs Klagen gegen Sanktionen aber keine Schwierigkeiten für das Berliner Sozialgericht.
Sanktionen werden ja (zumindest “rechtlich”) allein durch den Grundsatz “Fördern und Fordern” begründet. (Um Mißverständnisse auszuschließen: Ich finde diesen Grundsatz scheiße, und keine Förderung der Welt kann eine Sanktion ins Existenzminimum rechtfertigen).

Meines Wissens hat keine RichterIn des Berliner Sozialgerichtes je bestritten (und ich würde mich gerne jederzeit eines Besseren belehren lassen), daß es bei dem Grundsatz von “Fördern und Fordern” nicht um eine ernstgemeinte Absicht geht, Erwerbslose auch zu fördern, sondern daß es sich um einen – ziemlich lächerlichen – Vorwand handelt, um die Schuld an kriminellen Vorgängen (“Wirtschaft”) denjenigen in die Schuhe zu schieben, die sich am wenigsten dagegen wehren können, und diejenigen immer und immer wieder zu bestrafen.

Im Gegenteil: Die “Recht”sprechung des Berliner Sozialgerichts besteht bei Sanktionen darin, auf keinen Fall den Aspekt des “Förderns” zu betrachten, oder das Jobcenter aktiv von jeder diesbezüglichen Verpflichtung freizusprechen, das heißt, jeweils den Tatbestand, den die sanktionierende Person konstruiert hat, und damit die Rechtmäßigkeit der resultierenden Sanktion, niemals an dem Maßstab zu messen, ob es sich dabei überhaupt realistisch um eine ernsthafte “Förderung” handelt.***
Die “Förderung” als Rechtfertigung für “Forderungen” des Jobcenters ist für das Berliner Sozialgericht genauso irrelevant wie etwa für die Bild-Zeitung, denn es geht bei Sanktionen nun mal nicht um die “Förderung” Erwerbsloser.

Die Geringfügigkeit, den Grundsatz “Fördern und Fordern” immer wieder neu zu negieren, mutet Ralph dem Berliner Sozialgericht nicht einmal zu.

Er fragt gar nicht erst danach, wie es eigentlich seiner “beruflichen Eingliederung”dienen kann, daß er seit zwei Jahren voll sanktioniert ist.

Stattdessen hat er von vorneherein ausschließlich seine Grundrechte thematisiert, und diese kann ein erstinstanzliches Gericht noch viel leichter wegwischen als“sozial”“rechtliche” Erwägungen. Man kann sich das auch genauer ansehen: Hier Ralphs Sanktionsübersicht. Durch Klicken auf einzelne Sanktionen kommt man zu allen Akten.

Wenn ich also sage, daß Ralph schwierig sein kann, meine ich damit auch nicht beim Sozialgericht, welches Ralph ohne Schwierigkeiten abbürsten kann.

Obwohl die erste Eingangsfrage “warum Ralph unterstützen” damit wirklich ausreichend beantwortet ist, will ich dennoch darauf hinweisen daß Ralph sich seit Jahren konsequent, aktiv, mit der Unterstützung verschiedenster Gruppen und Einzelpersonen und bei vollem Körpereinsatz gegen die widerwärtige Sanktionspraxis engagiert, und dabei unermüdlich die verschiedensten Möglichkeiten produziert, sich selbst dem Kampf gegen Sanktionen anzuschließen, und damit komme ich zum “Wie”, und zu dem, was Ralph in meinen Augen zu einem schwierigen Kunden macht.

Für Ralph selbst ist alles klar: Er ist total gegen Nazis und sieht im Jobcenter eine faschistische Einrichtung, die mit gewaltfreien Mitteln zu bekämpfen ist. So.

Ich selber bin jetzt zum Beispiel auch total gegen Nazis.

Ich halte den Zusammenhang zwischen gesellschaftlicher Akzeptanz von z.B. rassistischen Äußerungen (wie das “Ernstnehmen” von “Sorgen und Ängsten” von als“Asylgegnern” verkleideten Brandstiftern) und konkreten rassistischen Übergriffen für gut belegt.

Um jeder Verharmlosung vorzubeugen: Mit “Übergriffe” ist gemeint, daß Menschen beleidigt, belästigt, bedroht, verprügelt, verletzt und ermordet werden, daß sie von Staats wegen ohne Grund verfolgt, eingesperrt und gewaltsam verschleppt (“abgeschoben”) werden, und daß von ihnen genutzte Immobilien angezündet oder sonstwie beschädigt werden.

Den Umkehrschluß, alles zu unterlassen, was auch nur im Geringsten zu einer solchen Akzeptanz von rassistischen (oder antisemitischen oder homophoben oder sexistischen) Sprüchen führen kann, finde ich zwingend.

Und Ralphs Haltung dazu ist eher so “im Zweifel für den Angeklagten”, wenn es um Andere geht (z.B. darum, ob man eine bestimmte Seite verlinken soll oder nicht), und für sich selbst erwartet er diese Haltung auch von Anderen, wenn er sich zum Beispiel selbst mehrdeutig äußert. Es ist ihm wichtig, niemanden auszuschließen.

Ich sehe es eher so, daß jede und jeder selbst dafür verantwortlich ist, klarzustellen, wie man zu Rassismus, Sexismus, Antisemitismus und dem ganzen Scheiß steht.

Dann gibts auch keinen Zweifel.
Und mir ist es wichtig, RassistInnen etc. daran zu hindern, daß sie andere ausschließen.

Ich könnte jetzt auch einfach die Unterstützung für Ralph sein lassen, dann wäre er auch kein schwieriger Kunde für mich, das ist er bloß, weil ich seinen Widerstand gegen die Sanktionen vom Jobcenter extrem unterstützenswert finde.

Der andere schon genannte Aspekt ist der Zusammenhang zwischen der Repression gegen Erwerbslose und einer gesamtgesellschaftlichen Bewegung nach ganz weit rechts.****
Ich bin kein Fan davon, alles, was einem nicht gefällt, als faschistisch zu bezeichnen.
Meine Formulierung wäre eher so:
Seit ich persönlich und politisch mit der Agenda 2010 und dem Jobcenter zu tun habe, habe ich Schritt für Schritt verstanden, wie ein ganzes Land sich so reinsteigern konnte, daß der Holocaust möglich wurde.
Und das finde ich echt sehr gruselig, und ich werde keine Erwerbslosen dafür kritisieren, wenn sie noch ein kleines bißchen mehr verkürzen und sagen, daß HartzIV faschistisch ist, auch wenn mir diese Formulierung so nicht gefällt.

Viel eher würde ich AntifaschistInnen kritisieren, die glauben, daß es damit getan ist, sich von der Person Ralph Boes abzugrenzen, ohne aus seinem Vorgehen gegen Sanktionen sehr, sehr viel zu lernen.
Wie also Ralph unterstützen? Ohne dabei Teil einer Querfront zu werden?

Ich bin einfach froh, daß ich einen Blog und meine eigene Stimme habe, und mich öffentlich selber positionieren kann, und sage, was ich sagen will, zu Sanktionen, zu Ralphs Widerstand dagegen, und zu Rassismus etc.

Weg mit Sanktionen!

Ralph Boes darf nicht verhungern!

Widerstand braucht Solidarität, gegen alle Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit!

Kein Fußbreit dem Faschismus!
So.
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* Über das Jobcenter Mitte hatte ich auch schon mal ausführlicher gebloggt, man muß eben erstmal ziemlich scrollen: Hier runter bis zur Zwischenüberschrift “Musiker soll im Jobcenter Mitte seinen Songtext rechtfertigen”
** Auch dazu mehr in meinem Essay “Kampf der Gigantinnen”, unter der Zwischenüberschrift “Politik, Judikative und Exekutive beim Kuscheln”
*** Schon aus meinen eigenen Akten kann ich das anhand mehrerer Urteile von verschiedenen Kammern belegen, habe es aber genauso auch bei Verhandlungen der Klagen anderer Erwerbsloser beobachtet.
**** Die Studie “Fragile Mitte – Feindselige Zustände” weist sehr eindringlich daruf hin

Quelle: via @Scharf-links.de, July 23, 2015 at 02:49PM


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